Ausgesonderte Dienstfahrzeuge (Pkw/Kräder) der Bayer. Polizei sind nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen bestmöglich zu verwerten, d.h. die Fahrzeuge werden in der Regel versteigert.
Die Versteigerungen sind öffentlich (zum Teil werden die Fahrzeuge auch über entsprechende Internetplattformen angeboten). Nachdem es keine zentrale Versteigerungsstelle für ganz Bayern gibt, bitten wir Kauf-Interessenten sich mit den regionalen Polizeipräsidien in Verbindung zu setzen.