Am 1. April 2024 ist das vom Bundestag beschlossene Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen und ausschließlich für Erwachsene, den Umgang mit Cannabis zum Eigenkonsum.
Um einer möglicherweise verharmlosenden Signalwirkung, die von diesen neuen gesetzlichen Regelungen ausgehen könnte, entgegenzuwirken und Kinder und Jugendliche vor den möglichen Gefahren eines Cannabiskonsums zu schützen, ist es der Bayerischen Polizei wichtig, Aufklärung zu betreiben.
Im Fokus der Aufklärungsarbeit stehen neben den gesetzlichen Verpflichtungen auch die erheblichen Gesundheitsrisiken, welche durch Cannabis und Cannabisprodukte hervorgerufen werden können.
Aspekte der Gesundheit
Die Polizei sieht es hierbei als eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor dem Konsum des Suchtmittels Cannabis zu schützen. Auch das Passivrauchen ist hierbei nicht zu vernachlässigen und stellt ebenso eine erhebliche gesundheitliche Gefahr für Kinder und Jugendliche dar.
Der Cannabiskonsum birgt besonders für Minderjährige erhebliche gesundheitliche Gefahren – mit negativen Langzeiteffekten auf die altersgerechte Entwicklung. Da die Hirnreifung bei jungen Menschen bis weit in die dritte Lebensdekade noch nicht vollständig abgeschlossen ist, besteht die Gefahr von strukturellen und funktionellen Beeinträchtigungen des Gehirns durch Cannabiskonsum.
Störungen der Gehirnentwicklung und damit verbundene Einbußen in Lern- und Gedächtnisleistungen sowie der Aufmerksamkeit und Denkleistung gehören zu den möglichen Risiken des Konsums und können einen geringeren Bildungserfolg zur Folge haben. Zudem besteht für junge Menschen ein deutlich erhöhtes Risiko, infolge des Konsums von Cannabis an psychischen Störungen, wie Depressionen, Angststörungen und Psychosen zu erkranken.
Aus diesem Grund sind vor allem Kinder und Jugendliche aber auch junge Erwachsene besonders gefährdet und müssen geschützt werden.
Weitergehende Informationen zu den schwerwiegenden Gesundheits- und Suchtgefahren, die durch Cannabiskonsum hervorgerufen werden können, erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/infos-cannabis.html
https://www.cannabispraevention.de/
Detaillierte und weitergehende Informationen rund um das neue Cannabisgesetz können den FAQ auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) entnommen werden.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html
Aspekte der Strafverfolgung
Neben gesundheitlichen Aspekten ist der Bayerischen Polizei das Schaffen eines Bewusstseins für die strafrechtlichen Konsequenzen im Umgang mit Cannabis wichtig.
„VERANTWORTUNG(S)LOS“
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat höchste Priorität. Demnach gibt es gesetzliche Regelungen, die den Konsum von Cannabis in der Weise begrenzen, dass Kinder und Jugendliche weder direkt noch indirekt in Kontakt mit Cannabis, Cannabisprodukten und Cannabispflanzen geraten dürfen. Der Gesetzgeber legt hierzu u. a. Konsumverbote und Konsumverbotszonen fest.
Gehen Sie verantwortungsvoll mit Cannabis um und schützen Sie Kinder und Jugendliche!
„GRENZENLOS“
Das Konsumcannabisgesetz sieht Mengenbegrenzungen für den Besitz sowie Aufbewahrungsregelungen und Verbote im Umgang mit Cannabis vor. Mit dem erlaubten Besitz zum Eigenkonsum ab Vollendung des 18. Lebensjahres gehen strenge Regelungen und Grenzen einher, die bei einem Verstoß u. a. strafbewehrt sind.
Um Ihre Gesundheit und Ihre Mitmenschen zu schützen, empfehlen wir, generell Abstand zu Drogen zu halten und Cannabis weder zu konsumieren noch zu besitzen.
Der nachfolgende Flyer der Bayerischen Polizei zum Thema Cannabisgesetz steht zum Download frei zur Verfügung.