OBERFRANKEN. Zahlreiche Durchsuchungen und Festnahmen sind das bisherige Ergebnis der Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizeien und Staatsanwaltschaften in Oberfranken.
Bei der Fälschung von Impfausweisen handelt es sich um ein neues bundesweites Phänomen, das auch die Polizei in Oberfranken beschäftigt. Die Anzahl der Verstöße steigt. Bislang bearbeitete die oberfränkische Polizei im Jahr 2021 rund 70 Vorgänge. Auf Antrag der Staatsanwaltschaften Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof wurden bis dato vier Haftbefehle und etwa 25 Durchsuchungsbeschlüsse erlassen.
In jüngster Vergangenheit wurden darüber hinaus oberfrankenweit falsche Testnachweise festgestellt. Auch hier übernahm die jeweils örtlich zuständige Kriminalpolizei die Ermittlungen.
Bei gefälschten Impfpässen oder Testnachweisen stehen Straftatbestände aus dem Bereich der Urkundenfälschung im Raum. Der Gesetzgeber hat hier Ende November nachgeschärft und die Tatbestände hinsichtlich Impfausweisen und Testnachweisen konkretisiert. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
Wir möchten betonen, dass sich nicht nur die Hersteller der falschen Urkunden rechtlich verantworten müssen, sondern auch die Benutzer. Bei gefälschten Impfpässen ist sogar die Beschaffung bereits unter Strafe gestellt. Ein konkretes Gebrauchen wird nicht vorausgesetzt.
Apotheker, Ärzte, Gastronomen oder sonstige Berufsgruppen, die 2- oder 3G-Regelungen überprüfen und mit potentiellen Fälschungen in Kontakt treten, sind sensibilisiert und angehalten, bei Verdachtsmomenten die Polizei zu verständigen.
Um gefälschte Impfausweise zu entlarven, können folgende Punkte überprüft werden:
- Ist der Impfpass auf eine Person namentlich ausgestellt?
- Befinden sich mehr als die Corona-Eintragungen im Impfpass?
- Ist der Stempel des impfenden Arztes echt?
- Stimmt der Inhalt des Impfpasses mit den Angaben des Benutzers überein?
- Machen die Klebeetiketten einen echten Eindruck?
Entscheidend ist hier der Gesamteindruck des Dokumentes. Bei Zweifeln verständigen Sie bitte die Polizei. Unsere fachkundigen Kolleginnen und Kollegen können Fälschungen mit entsprechendem technischem Equipment, zum Beispiel Dokumentenprüfgeräten, schnell identifizieren. Zudem können die Polizeikräfte die auf den Impfetiketten angegebene Chargennummer auf Echtheit prüfen.