HOF. Die Strafe folgte für einen 40-jährigen Tschechen, der am Sonntagabend in einen Einkaufsmarkt eingebrochen war, „auf dem Fuße“. Im Schnellverfahren verurteilte das Amtsgericht Hof ihn zu einer Freiheitsstrafe.
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hof und der Polizeiinspektion Hof
Gegen 21.40 Uhr nahm ein Passant den Einbruchsalarm bei dem Markt in der Hans-Böckler-Straße wahr. Er entdeckte die beschädigte Eingangstür und sah eine männliche Person über die Luftbrücke laufen. Es musste davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um den Täter handelte. Beamte der Bundespolizei griffen den Mann auf der Bahnhofsseite auf und nahmen ihn zur Abklärung mit auf die Dienststelle. Wie sich später herausstellte, hatte er nichts mit dem Einbruch zu tun und er durfte wieder nach Hause gehen.
Wegen der aufgebrochenen Eingangstüre erfolgte eine Umstellung des Geländes und die Absuche mit Diensthunden. Hier konnte keine Person gefunden werden. Da die beschädigte Eingangstür auf die Schnelle nicht ausreichend gesichert werden konnte, engagierte der Filialleiter ein Team eines Sicherheitsdienstes zur Bewachung des Gebäudes. Die beiden Mitarbeiter stießen dann gegen 1.30 Uhr bei einem Streifzug im Gebäude auf den 40-Jährigen, der gefüllte Einkaufstüten bei sich trug. Ihm gelang die Flucht, bei der er die Tüten mit dem Diebesgut zurückließ.
Die sofort eingeleitete Fahndung war schließlich um 3.15 Uhr von Erfolg gekrönt. Einer Streife der Grenzpolizeiinspektion Selb gelang die Festnahme des Tatverdächtigen im Bereich des Güterbahnhofs.
Wie aufgrund der erneuten Beschädigung der Eingangstür ersichtlich war, muss der Täter zurückgekehrt und noch einmal in den Einkaufsmarkt eingedrungen sein.
In den zurückgelassenen Tüten befanden sich Zigaretten und Alkohol im Wert von über 1.000 Euro. Zudem hatte er im Einkaufsmarkt noch vollgepackte Einkaufswägen zum Abtransport bereitgestellt. Der an der Eingangstür verursachte Schaden wird auf etwa 5.000 Euro beziffert.
Bereits am Dienstagmorgen fand die Gerichtsverhandlung im beschleunigten Verfahren statt. Hier folgte das Gericht nahezu dem Antrag der Staatsanwaltschaft Hof und verurteilte den 40-jährigen Tschechen zu fünf Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.