23.11.2022, Polizeipräsidium Mittelfranken

NÜRNBERG. (1425) Dem Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei „BAO Herbst“ gelang es am 18.11.2022 (Freitag), einen minderjährigen Geldabholer festzunehmen. Dieser war beauftragt worden, bei einer Seniorin aus dem Stadtteil Neuröthenbach eine größere Summe Bargeld abzuholen.


Die 72-jährige Seniorin erhielt in den Vormittagsstunden des 16.11.2022 (Mittwoch) einen Anruf eines vermeintlichen Polizeibeamten. Dieser erklärte, ein Bankinstitut würde Seriennummern von Banknoten manipulieren. Die betreffenden Scheine müssten nun überprüft werden. Nachdem die Dame angab, 11.000 Euro in Bar zu Hause zu haben und dem Anrufer die Seriennummern am Telefon vorgelesen hatte, wurde ihr gesagt, dass ein Mann zu ihr kommen und das Geld zum Zwecke der Prüfung mitnehmen würde. 

Die Geschädigte übergab dem Mann, der wenig später bei ihr auftauchte, das Geld. Während des gesamten Vorgangs hielt der Anrufer sie in der Leitung, sodass sie einerseits abgelenkt war, andererseits keine weiteren Anrufe tätigen konnte. 

Nachdem der Abholer wieder weg war, erklärte der Anrufer, dass noch weitere Geldscheine überprüft werden müssten. Hierzu sollte die 72-Jährige zur Bank gehen, Geld abheben und dies wiederum dem männlichen Abholer übergeben. Die Dame hob daraufhin weitere 10.000 Euro ab und gab das Geld in den Nachmittagsstunden demselben Kurier. 

Nachdem der Dame dann doch Zweifel am Wahrheitsgehalt der Geschichte kamen, verständigte sie die Polizei. Wenig später meldete sich der vermeintliche Polizeibeamte erneut telefonisch und forderte sie auf, weiteres Bargeld bei der Bank abzuheben. Die Frau ging zum Schein auf die Forderung ein. 

Die BAO Herbst übernahm den Fall und leitete umgehend kriminaltaktische Maßnahmen ein. Dies führte am 18.11.2022 (Freitag) zur Festnahme des genannten Abholers. Dieser war, in der Annahme, nochmals Geld zu erhalten, zum dritten Mal bei der Geschädigten erschienen, wo Zivilkräfte ihn festnahmen.  

Es handelte sich um einen erst 16-jährigen jungen Mann aus Düsseldorf. Dieser war ersten Ermittlungen zu Folge lediglich zu den jeweiligen Kurierdiensten aus Nordrhein-Westfalen angereist. 
Die Staatsanwaltschaft stellte Haftantrag gegen den Beschuldigten. Er wurde dem Ermittlungsrichter vorgeführt, welcher einen Haftbefehl gegen ihn erließ. 

Durch die BAO-Herbst werden indes die weiteren Ermittlungen bzgl. der Hintermänner und eventuell weiterer zurechenbarer Taten im Bundesgebiet geführt. 

Erstellt durch: Janine Mendel