16.01.2023, Polizeipräsidium Oberbayern Süd

RUHPOLDING, LKR. TRAUNSTEIN. Am Sonntag, 4. Dezember 2022, wurde ein toter Säugling im Bereich des Wanderparkplatzes Seekopf aufgefunden. Die Kriminalpolizei Traunstein hat noch vor Ort unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein die Ermittlungen aufgenommen. Die Ermittler erhoffen sich neue Hinweise in dem Fall aufgrund einer Ausstrahlung in der Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“. Das Bayerische Landeskriminalamt hat zudem eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt.

Am Sonntag, den 4. Dezember 2022, ging bei der Polizeistation Ruhpolding gegen 12.20 Uhr die Mitteilung über ein totes Neugeborenes im Wald im Bereich des Wanderparkplatzes Seekopf ein. Ein Zeuge hatte in dem Bereich einen toten Säugling bemerkt und daraufhin sofort die Polizei verständigt (wir berichteten bereits). 

Die aufwendig geführten Ermittlungen erbrachten bislang noch keine konkreten Hinweise auf die Kindseltern. Nun erhoffen sich die Ermittler der „EG Säugling“ sachdienliche Hinweise aufgrund der Ausstrahlung des Falles in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ am kommenden Mittwoch (18. Januar 2023, 20.15 Uhr im ZDF). Des Weiteren wird vom Bayerischen Landeskriminalamt eine Belohnung von insgesamt

5.000 Euro

für Hinweise ausgesetzt, die zur Aufklärung der Tat oder Ergreifung der Täterin/des Täters führen.

Zur Klärung des Sachverhalts bitten Staatsanwaltschaft und Kripo erneut die Bevölkerung um Hinweise in dem Fall unter der Telefonnummer 0861/9873-0 oder jede andere Polizeidienststelle:

  • Sind jemandem Personen vor oder nach der Auffindezeit im näheren Umfeld des Tatorts aufgefallen, die im Zusammenhang mit der Tat stehen könnten?
  • Wer kann Hinweise auf die mögliche Kindsmutter geben? Wer kennt eine schwangere Person, die kürzlich entbunden haben müsste und kein Kind hat?
  • Etwaige Hinweise können auch anonym abgegeben werden.
  • Wer konnte außerdem verdächtige Wahrnehmungen im persönlichen Umfeld machen, die im Zusammenhang mit der Tat stehen könnten?

Hinweise zur Aussetzung der Belohnung

Für sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Aufklärung der Tat oder Ergreifung des Täters führen, hat das Bayerische Landeskriminalamt mittlerweile eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt.

Die Belohnung wird

  • für Hinweise ausgesetzt, die zur Aufklärung der Tat oder Ergreifung des Täters führen,
  • nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt,
  • ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, ausgesetzt.

Etwaige private Auslobungen sind bisher nicht bekannt.

Polizeipräsidium 
Oberbayern Süd

Alexander Huber
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