NIEDERBAYERN. Das Jahresende rückt näher. Viele Menschen in Niederbayern freuen sich daher auf die Feierlichkeiten in der Silvesternacht. Für einige sind dabei Raketen und Böller fester Bestandteil. Damit unbeschwert, aber vor allem unfallfrei gefeiert werden kann, bittet das Polizeipräsidium Niederbayern beim Umgang mit Feuerwerkskörpern um Beachtung einiger Verhaltenshinweise.
Bereits vor der diesjährigen Silvesternacht kam es in Niederbayern zu Vorfällen in Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern. Am 19.12.2023 geriet eine Hecke an der Grund- und Mittelschule in Gangkofen in Brand, da Teile eines Kinderfeuerwerks beim Abbrennen diese entzündete. Am 21.12.2023 musste die Polizei in Bad Griesbach i.Rottal bei einem 14-Jährigen mehrere selbstgebaute Böller sicherstellen. Auch in Landau a.d.Isar wurden bei einem 19-Jährigen mehrere Böller ohne Kennzeichnung aufgefunden. Der Mann hatte diese in Tschechien gekauft und „illegal“ nach Deutschland eingeführt.
Die wichtigsten rechtlichen Fakten
Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1) dürfen von Personen ab dem 12. Lebensjahr erworben und verwendet werden. Kleinfeuerwerk, beispielsweise handelsübliche Feuerwerkskörper für Silvester, wie Raketen, Fontänen, Böller (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2) sind jedoch erst ab 18 Jahren, also erst als Erwachsener, frei käuflich. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 3 und 4 sind professionellen Pyrotechnikern vorbehalten und können von Privatkunden nicht erworben werden.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 dürfen ganzjährig verkauft und auch abgebrannt werden. Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 darf heuer, da die Silvesternacht auf einen Sonntag fällt, bereits am Donnerstag, 28.12.2023, an Privatpersonen verkauft werden. Abgebrannt werden dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nur am 31. Dezember und am 01. Januar. Ein Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, sowie Kinder- und Altenheimen, ist verboten. Über besondere örtliche Beschränkungen können und sollten Sie sich bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung informieren.
Ungeprüfte (illegale) Feuerwerkskörper und selbstgebastelte Silvesterknaller: Lebensgefährlich und strafbar!
Die wichtigsten Merkmale geprüfter Feuerwerkskörper sind das CE-Kennzeichen sowie eine vierstellige Kennnummer einer anerkannten Prüfstelle (Beispiel: CE 0589 = geprüft von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung). Wir warnen insbesondere vor der „Einfuhr“ von ungeprüften Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Bei der Einfuhr von pyrotechnischen Gegenständen ohne CE-Kennzeichnung stehen die Begehung von Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftatbeständen im Raum. Zudem kann es möglich sein, dass die Kosten für die fachgerechte Entsorgung der illegalen Böller zu tragen sind.
Bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer unvorhergesehenen Explosion führen. Sachbeschädigungen und Brände können die Folge sein. Oft kommt es dabei aber auch zu Unfällen mit teils schweren Verletzungen an Hand, Augen und Ohren. Unbeteiligte können damit ebenso in Gefahr gebracht werden. Hinzu kommt, dass sich derjenige strafbar macht, der einen Sprengsatz selbst herstellt. Solche Explosivstoffe (Selbstlaborate) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Es droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Strafbar ist ebenfalls das Herbeiführen einer Explosion.
Allgemeine Hinweise zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern
- Lesen Sie zur handhabungssicheren Verwendung bei zugelassenen Böllern die Gebrauchsanweisung und halten Sie die Hinweise ein.
- Halten Sie Böller beim Abbrennen keinesfalls in der Hand.
- Zünden Sie fehlgezündete Feuerwerkskörper nicht wieder an, sondern entsorgen Sie sie fachgerecht.
- Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien. Die Flugbahn ist freizuhalten, keinesfalls sind Raketen auf Menschen oder Tiere zu richten. Verschießen Sie Raketen von einem geeigneten, stabilen Abschussplatz aus. Das Zünden auf Balkonen sowie aus geöffneten Fenstern heraus ist zu unterlassen!
- Halten Sie zu immer einen Schutzabstand zu Menschen, Tiere und Gebäude ein.
- Säubern Sie Straßen und Gehwege von den Resten und entsorgen Sie diese fachgerecht, sobald sie ausgekühlt sind.
Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk erhalten Sie im Informationsblatt „Silvesterfeuerwerk“ der Polizeiberatung.
Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, PKin Hiller, Tel. 09421/868-1013
Veröffentlicht: 27.12.2023, 10.35 Uhr