19.04.2024, Polizeipräsidium Niederbayern

WÖRTH A. D. ISAR, LKR. LANDSHUT. Schleierfahnder haben am Donnerstag, 18.04.2024, auf der A 92 eine größere Menge Bargeld sichergestellt. Die Kripo Landshut ermittelt wegen des Verdachts der Geldwäsche.

Eine Zivilstreife der Autobahnpolizeistation Wörth a. d. Isar hat gestern, gegen 15.00 Uhr, den 39-jährigen Fahrer eines BMW aus dem Raum Kulmbach sowie seinen 29-jährigen Beifahrer aus München an der Anschlussstelle Wörth a. d. Isar kontrolliert. Bei der Überprüfung des Fahrzeug fanden die Beamten in einem Rucksack über 37.000 Euro Bargeld.

Das Bargeld wurde zur möglichen Vorbereitung der Einziehung sichergestellt, da die beiden Männer keine plausiblen Angaben zur Herkunft machen konnten. Das Fachkommissariat für Wirtschafts- und Vermögensdelikte der Kripo Landshut ermittelt nun wegen des Verdachts der Geldwäsche.


Vereinfachte Verfahren für die Vermögensabschöpfung – Stichwort „Beweislastumkehr“

Mit der Strafrechtsänderung 2017 können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte mit unklarer bzw. krimineller Herkunft leichter einziehen – der Nachweis einer konkreten strafbaren Handlung ist hierfür nicht notwendig – d. h. der Betroffene muss nachweisen, dass er das gesicherte Vermögen auf legale Weise erlangt hat. Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen gemeinsam mit den Justizbehörden greifen vermehrt auf die rechtlichen Möglichkeiten zurück, um Taterträge zu sichern – denn: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“.


Veröffentlicht: 19.04.2024, 10.35 Uhr