27.06.2024, Polizeipräsidium Oberbayern Süd

ROSENHEIM / TRAUNSTEIN / MÜHLDORF AM INN. Von Ende April bis Ende Juni 2024 kam es im Raum Rosenheim, Traunstein und Mühldorf am Inn nach derzeitigem Ermittlungsstand zu 19 Fällen entwendeter EC-Karten mit anschließenden unberechtigten Bargeldabhebungen. Der Gesamtschaden wird im mittleren fünfstelligen Bereich beziffert. Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, hat die Kriminalpolizei Rosenheim die Ermittlungen übernommen, warnt nun die Öffentlichkeit vor dieser neuen Masche und ist auf der Suche nach zwei dringend tatverdächtigen Männern sowie Zeugen. 

Im Zeitraum vom 20.04.2024 bis 22.06.2024 kam es im Raum Rosenheim, Traunstein und Mühldorf in bislang 19 bekannten Fällen zu einer Entwendung von EC-Karten und anschließenden unberechtigten Bargeldabhebungen in einer Gesamthöhe von ca. 60.000 Euro.

Dabei agierten nach bisherigen Ermittlungen stets zwei gleiche unbekannte Täter, mit der immer gleichen Vorgehensweise:

Nachdem die Geschädigten, allesamt höheren Alters, an Geldautomaten Bargeldabhebungen vorgenommen hatten, täuschte einer der bislang unbekannten Täter vor, dass ein Geldschein im Ausgabefach vergessen wurde. Daraufhin begab sich der Täter gemeinsam mit dem Opfer wieder zum Automaten, um erneut die Karte in den Geldautomaten zu stecken, damit sich so das Ausgabefach wieder öffnet. Währenddessen stand der Täter hinter oder neben den jeweiligen Geschädigten.

In einem günstigen Moment nahm der unbekannte Täter, während die Geschädigten ihre PIN eingaben und dies durch den Täter beobachtet wurde, die EC-Karte der jeweiligen Opfer an sich. Da der Geldautomat keine Reaktion zeigte, vermittelte der unbekannte Täter den Geschädigten, die Karte sei eingezogen worden.

Im Anschluss wurde dann jeweils unberechtigterweise Bargeld abgehoben.

Die beiden unbekannten Täter werden, neben den gezeigten Lichtbildern, wie folgt beschrieben: 

Beide Täter sind männlich, zwischen 35 und 45 Jahre alt, südländischen Aussehens, sprechen gebrochen Deutsch, haben kurze Haare und tragen beide eine Brille. Einer der beiden hat eine hagere Statur. Beide trugen meist unterschiedliche Kopfbedeckungen wie Hut, Mütze oder Basecap.

Auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, wurde nun mit Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim die Öffentlichkeitsfahndung angeordnet.

Um vor der Betrugsmasche zu warnen und zur Identifizierung der Täter wenden sich die Ermittler der Kriminalpolizei Rosenheim nun mit Bildern, welche die Täter zeigen, an die Bevölkerung:

  • Wer kann Hinweise zur Identität der beiden abgebildeten Personen geben?
  • Wer kann Hinweise zu Fahrzeugen zu den jeweiligen Personen geben?
  • Wer hat sonst sachdienliche Informationen, die zur Tataufklärung dienen können?

Hinweise nimmt die Kriminalpolinspektion Rosenheim unter der Telefonnummer (08031) 2000 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Polizeipräsidium 
Oberbayern Süd

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