03.09.2024, Polizeipräsidium Mittelfranken

NÜRNBERG. (933) Im Stadtteil Gleißhammer griff ein Mann am Dienstagabend (03.09.2024) seine Ehefrau an und verletzte diese mit einem Messer. Nachdem Polizeibeamte die 52-jährige Frau mit einer Drehleiter vom Balkon der gemeinsamen Wohnung geholt hatten, nahmen Spezialeinsatzkräfte den 54-Jährigen Ehemann fest.


Über Notruf war der Einsatzzentrale der mittelfränkischen Polizei gegen 19:45 Uhr gemeldet worden, dass ein Mann in einer Wohnung in der Zerzabelshofstraße seine Ehefrau angegriffen und mit einem Messer verletzt habe. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte hatte sich die 52-jährige Frau auf den Balkon der Wohnung flüchten können. Beamte des Unterstützungskommandos der Bayerischen Bereitschaftspolizei (USK) holten die Frau anschließend mit einer Drehleiter der Feuerwehr von dem Balkon im dritten Obergeschoss. Der Rettungsdienst brachte die 52-Jährige anschließend zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus. Die Frau hatte bei dem Angriff durch ihren Ehemann eine Stichwunde im Bauchraum erlitten. Lebensgefahr besteht nach Einschätzung der behandelnden Ärzte derzeit nicht.   

Der Ehemann der 52-Jährigen hatte sich unterdessen in die Wohnung zurückgezogen. Die Polizeibeamten vor Ort versuchten in der Folge vergeblich, Kontakt zu dem 54-Jährigen aufzunehmen und zogen aus diesem Grund Spezialeinsatzkräfte hinzu. Diese drangen gegen 23:00 Uhr in die betroffene Wohnung ein und nahmen den 54-Jährigen fest.   

In der Wohnung konnten Polizeibeamte im Anschluss auch ein Küchenmesser sicherstellen, bei dem es sich offensichtlich um die Tatwaffe handelt. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der festgenommene Ehemann mit über einem Promille alkoholisiert war. Aus diesem Grund ordnete die Staatsanwaltschaft die Durchführung einer Blutentnahme bei dem 54-Jährigen an. 

Gegen den Festgenommenen leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung ein. Die weiteren Ermittlungen zum Tatgeschehen übernimmt die Kriminalpolizei Nürnberg. Darüber hinaus stellte die Staatsanwaltschaft Haftantrag gegen den 54-Jährigen. Er wird somit einem Ermittlungsrichter vorgeführt. 


Erstellt durch: Michael Konrad