NÜRNBERG / MÜNCHEN. (1105) Das zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zuständige Fachdezernat der Nürnberger Kriminalpolizei führt zusammen mit der Staatsanwaltschaft München I seit dem September 2023 ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen, welche kriminelle Strukturen in der Nürnberger Südstadt aufbauten. Hierbei agierten die vier Tatverdächtigen überwiegend im Bereich der Schleusungskriminalität und dem Betrieb eines „Schattenfinanzwesens“, dem so genannten „Hawala-Banking“.
Beim „Hawala-Banking“ handelt es sich um ein anonymisiertes Zahlungswesen, welches ausschließlich auf gegenseitigem Vertrauen beruht und außerhalb jeglicher staatlichen Kontrolle betrieben wird. Demnach sind anonymisierte Geldtransaktionen weltweit durchführbar. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird dieses Zahlungswesen hauptsächlich im arabischen Bereich angewendet, für Länder wie beispielsweise Syrien, in welchen aufgrund der politischen Lage kein strukturiertes, weltweit anerkanntes Bankenwesen vorzufinden ist.
Bei einem der Tatverdächtigen handelt es sich um einen sogenannten „Hawaladar“, welcher unter dem Deckmantel eines ordnungsgemäß gemeldeten Einzelhandels, Geldtransaktionen gegen die Zahlung einer prozentualen Gebühr ermöglicht. Hierfür erfolgen die Ein- und Auszahlungen durch die „Kunden“ anonymisiert.
Nach erfolgter Einzahlung beispielsweise in Nürnberg, erhält der „Kunde“ einen Bestätigungscode, welchen dieser an den Empfänger weiterleitet. Mit diesem Code erfolgt anschließend die Auszahlung des hinterlegten Geldes. Faktisch kommt es wie bei einem legalen Bankenwesen zu keinem tatsächlich physischen Geldfluss. Der Ausgleich der Konten der jeweils beteiligten „Hawaldaren“ erfolgt durch weitere Ein- und Auszahlungen von Kunden bzw. zu einem späteren Zeitpunkt durch veranlasste Geldtransporte über Kuriere.
Im Laufe der Ermittlungen konnten mindestens zwei weitere aktiv beteiligte Personen namentlich ermittelt werden. Es ist davon auszugehen, dass es im Überwachungszeitraum zu täglichen Geldeinzahlungen im mittleren bis hohen fünfstelligen Eurobereich, im „Zahlungsbüro“ der beteiligten Personen, kam.
Weiterhin besteht der Verdacht, dass die Gruppe mehrmals im Monat Geldtransporte im mittleren bis hohen sechstelligen Bereich von Deutschland in andere Länder, wie zum Beispiel nach Tschechien oder in die Türkei, organisierte.
Diese genannten Summen stammen nach derzeitigem Ermittlungsstand aus eigenen getätigten „Hawala-Transaktionen“, sowie aus Übergaben / Aufkäufen größerer Summen von mutmaßlich deutschlandweit agierenden Personen im identischen Deliktsbereich. Der Gewinn errechnete sich aus den erhobenen Gebühren für Geldtransaktionen, sowie der Organisation von Geldtransporten ins Ausland. Aufgrund der geführten Ermittlungen konnten bislang drei derartige Geldtransporte in Grenznähe zu Tschechien und Österreich angehalten und insgesamt circa 1 Millionen Euro Bargeld beschlagnahmt werden.
Weiterhin gelang es den Ermittlern eine mittlere zweistellige Anzahl syrischer Staatsangehöriger namentlich zu ermitteln, welche im Zeitraum August 2022 bis Oktober 2022 durch Teile der Gruppierung illegal von Tschechien und Österreich nach Deutschland geschleust wurden. Hierfür wurden „Schleusungsentgelder“ im mittleren fünfstelligen Eurobereich erwirtschaftet.
Zudem sollen die Tatverdächtigen zwei Entführungen im Raum München und Brandenburg im Zusammenhang mit dem „Hawala-Banking“ geplant und durchgeführt haben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I wurden zwischenzeitlich durch das Amtsgericht München vier Haftbefehle, sowie insgesamt 17 Durchsuchungsbeschlüsse gegen die Tatverdächtigen im Alter zwischen 23 und 45 Jahren, sowie deren nahestehenden Personen, erlassen.
Der Vollzug der Beschlüsse erfolgte am Donnerstagmorgen (24.10.2024) unter der Beteiligung des Zollfahndungsamts München, der Steuerfahndungsstelle Nürnberg, der Nürnberger Kriminalpolizei sowie der Staatsanwaltschaft München I mit Unterstützung von Einsatzkräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei. Hierbei konnten drei der oben genannten vier Haftbefehle vollzogen werden.
Nach Vorführung der festgenommenen Personen beim Ermittlungsrichter des AG München und Bestätigung der erlassenen Haftbefehle, wurden diese in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten in Bayern eingeliefert.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen von insgesamt 5 Geschäftsräumen und 12 Privatwohnungen konnten rund 40.000 € Bargeld, rund 140 Gramm Haschisch und Kleinmengen Ecstasy sowie weitere Beweismittel aufgefunden und sichergestellt werden.
Weitere Auskünfte über den Fortgang des Verfahrens erteilt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft München I.
Erstellt durch: Michael Petzold / bl