28.11.2024, Polizeipräsidium Niederbayern

LKR. KELHEIM. Am Donnerstag (28.11.2024) durchsuchten Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Landshut im Landkreis Kelheim mehrere Wohnungen unter anderem aufgrund des Verdachts des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten.

In den heutigen Morgenstunden vollzogen Beamte der Kriminalpolizei Landshut im Landkreis Kelheim mehrere von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Staatsanwaltschaft Regensburg - Zweigstelle Straubing beantragte Dursuchungsbeschlüsse. Über Chatgruppen bzw. einschlägige Messenger-Dienste sollen mutmaßlich Bilder mit kinder- oder jugendpornografischem Inhalt gesucht bzw. verschickt worden sein. Die Wohnungen der vier tatverdächtigen Männer und Frauen im Alter von 22 bis 62 Jahren wurden heute durchsucht, wobei die Beamten insgesamt vier Handys sicherstellten. Die Tatverdächtigen stehen in keinem Zusammenhang zueinander, die Fälle werden unabhängig voneinander bearbeitet.

In den vergangenen Wochen wurden im Zusammenhang mit dem Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten weitere Durchsuchungsbeschlüsse von Beamten der Kriminalpolizei Landshut vollzogen.


Anonymität im Internet schützt nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen

Die Dursuchungsaktion der Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften verdeutlicht erneut, dass die Ermittlungsbehörden alle möglichen Maßnahmen treffen, um die Tatverdächtigen, die sich oft in der vermeintlichen Anonymität des Internets in Sicherheit wiegen, zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie der Kommunikation dienen, werden häufig von Nutzern zum Austausch von strafbaren Inhalten verwendet. Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften sind schwerwiegende Tatbestände und nicht zu verharmlosen. Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.

Sie haben eine solche Datei bekommen?

  • Inhalte nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen
  • In der Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und nicht bekommen will, dann ist es „dokumentiert“
  • Die Gruppe nach der Anzeigenerstattung unverzüglich verlassen

Verhaltensempfehlungen

  • Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen prüfen
  • Automatische Speicherung von Bild- und Videodateien deaktivieren
  • Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen
  • Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Ggf. müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden

Bei pädophilen Neigungen wenden Sie sich (anonym) an Hilfsorganisationen.

Veröffentlicht: 28.11.2024, 13:25  Uhr