19.01.2026, Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

IMMENSTADT. Wie bereits mitgeteilt, trug der Rottweiler keinen Maulkorb. Eine Maulkorbpflicht bestand für den Hund jedoch nicht. Der Hund war angeleint. Da der Hund erst 13 Monate alt ist, ist ein Wesenstest noch nicht erforderlich, da dieser gemäß der Kampfhundeverordnung erst ab dem 18. Lebensmonat verlangt wird. Somit liegt diesbezüglich kein Verstoß vor. Allerdings war der Hund nicht bei der zuständigen Stadt angemeldet, weshalb gegen den Halter ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. (PI Immenstadt)

Bezugsmeldung vom 17.01.2026:

Kampfhund attackiert Kinderwagen

IMMENSTADT. Am Freitagnachmittag ging ein 37-jähriger Deutscher mit seinem Rottweiler Gassi, als das Tier an einem Spielplatz plötzlich einen dort stehenden Kinderwagen angriff. Die Mutter konnte ihr 11-monate altes Kind noch aus dem Wagen nehmen und flüchten. Hierbei kam die zudem schwangere Frau zu Sturz. Glücklicherweise verletzte sich weder die Frau noch ihr Kind. Der Hundehalter hatte sich nach dem Vorfall schnell von der Örtlichkeit entfernt, konnte jedoch im Rahmen der polizeilichen Fahndung angetroffen werden. Dabei wurde festgestellt, dass das Tier keinen Maulkorb trug und der 37-Jährige Mühe hatte, seinem 13 Monate alten Hund Herr zu werden. Einen Wesenstest hatte der Halter bislang nicht durchführen lassen, weswegen das Tier noch als Kampfhund eingestuft ist. Die zuständigen Behörden wurden von der Polizei über den Vorfall sowie die Kampfhundehaltung informiert. (PI Immenstadt)

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