26.02.2026, Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

PP SCHWABEN SÜD/WEST. Am 01.03.2026 beginnt das neue Versicherungsjahr für versicherungspflichtige Kleinfahrzeuge. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West weist hiermit auf den Versicherungswechsel hin.

Zu den versicherungspflichtigen Fahrzeugen gehören insbesondere Mofas, Mopeds, sog. 50er-Roller, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge. Mit Beginn des Monats März verlieren die bisher gültigen grünen Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit. Fahrzeuge, die weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, müssen rechtzeitig mit einem neuen schwarzen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Wer sich ohne gültiges Kennzeichen oder mit dem abgelaufenen grünen Kennzeichen auf öffentlichen Straßen bewegt, fährt ohne Versicherungsschutz und begeht eine Straftat. Dies kann neben Bußgeldern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das neue Versicherungskennzeichen kann bei der jeweiligen Versicherung beantragt werden. Dabei empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz frühzeitig zu erneuern, um Unterbrechungen zu vermeiden.

Neben einer gültigen Versicherung sollte auch der technische Zustand des Fahrzeugs vor der ersten Fahrt überprüft werden, speziell die Reifen, die Funktionsfähigkeit der Bremsen und die Beleuchtung.  (PP Schwaben Süd/West)

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