16.03.2026, Bayerisches Landeskriminalamt
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat nach umfangreichen Ermittlungen gemeinsam mit dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) Anklage gegen fünf mutmaßliche Mitglieder einer professionell agierenden Tätergruppierung im Bereich des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln über das Internet erhoben.

Bamberg/München. Den Angeschuldigten, drei Männern und zwei Frauen im Alter zwischen 25 und 57 Jahren, wird nach monatelangen, intensiven und gemeinsam mit der Fachgruppe Rauschgifthandel Online (FARO) des Bayerischen Landeskriminalamts geführten Ermittlungen vorgeworfen, in erheblichem Umfang Betäubungsmittel, Cannabis, neue psychoaktive Stoffe und Arzneimittel verpackt und weltweit versendet zu haben. Die versendeten Substanzen sollen zuvor durch weitere, anderweitig verfolgte Mitglieder der Tätergruppierung auf verschiedenen Marktplätzten im Darknet sowie über Messengerdienste zum Kauf angeboten und mit Kryptowährungen bezahlt worden sein.

Bei der im Februar 2025 erfolgten Durchsuchung einer Wohnung im Landkreis Eichstätt konnten knapp 85 Kilo Betäubungsmittel – darunter 26 Kilo Amphetamin, 19 Kilo Ketamin, 13 Kilo MDMA, jeweils 1 Kilo Kokain, Ketamin und Cannabis sowie 140.000 Tabletten Lorazepam, 3.000 Tabletten Pregabalin, 1.680 Tabletten Tramadol - sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen werden.

Durch umfangreiche forensische Auswertungen der bei den Angeschuldigten sichergestellten elektronischen Speichermedien stehen die Angeschuldigten überdies in Verdacht weitere 10 Kilo Amphetamin, jeweils 5 Kilo Heroin und Ketamin, 3 Kilo Kokain, jeweils 2 Kilo MDMA, Ecstasy und Cannabis, jeweils 1 Kilo Methamphetamin, Speed und Viagra verpackt und verschickt zu haben.

Die Angeschuldigten sollen hierdurch jeweils fünf- bzw. sechsstellige Vermögenswerte erlangt haben.

Vier der Angeschuldigten wurden am 07.02.2025 in den Landkreisen Neuburg a.d. Donau und Eichstätt festgenommen. Die weitere Angeschuldigte wurde im Juli 2025 im Landkreis Neuburg a.d. Donau festgenommen, nachdem im Zuge der Ermittlungen ein Tatverdacht gegen sie begründet werden konnte. Sämtliche Angeschuldigte befinden sich seither in Untersuchungshaft.

Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun eine Strafkammer des Landgerichts Bamberg entscheiden. Das Gesetz sieht für den bandenmäßigen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.

Für Rückfragen steht Ihnen Staatsanwältin als Gruppenleiterin Harpf unter der Telefonnummer 0951/833-1451 oder über pressestelle@gensta-ba.bayern.de gerne zur Verfügung.

München, 16.03.26