02.07.2026, Polizeipräsidium Niederbayern

PASSAU. Die Grenzpolizeiinspektion Passau führte am Mittwoch, den 01.07.2026, eine mehrstündige Schwerpunktkontrolle auf der BAB A3 in beide Fahrtrichtungen durch.

Im Rahmen der Kontrollen wurden insgesamt sechs Straftaten und fünf Fahndungstreffer festgestellt. Ebenso konnten zwei Haftbefehle vollzogen werden.  Die Maßnahmen richteten sich insbesondere gegen die grenzüberschreitende Kriminalität.

Kurz nach Beginn der Kontrollmaßnahmen gegen 16:45 Uhr wurde ein Pkw Lamborghini mit deutscher Zulassung kontrolliert. Das Fahrzeug war mit einem 40-jährigen serbischen Staatsangehörigen besetzt. Im Rahmen der Kontrolle konnten Bargeld in einem mittleren fünfstelligen Eurobereich sowie zwei hochwertige Markenuhren im Wert eines niedrigen sechsstelligen Eurobetrags aufgefunden werden. Ein Eigentumsnachweis sowie nachvollziehbare Angaben zur Herkunft des Bargeldes und der Wertgegenstände konnten nicht erbracht werden. Das Bargeld, die Uhren sowie das Fahrzeug wurden wegen des Verdachts der Geldwäsche sichergestellt. Der 40-Jährige wurde nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen entlassen. 

Gegen 17:00 Uhr kontrollierten die Schleierfahnder einen Audi. Das Fahrzeug war mit einem 52-jährigen Fahrer sowie einem 34-jährigen und einem 18-jährigen Mitfahrer besetzt. Bei der Kontrolle wurde im Fahrzeug eine Sammlung von Silbermünzen aufgefunden, die dem 34-jährigen rumänischen Staatsangehörigen zugeordnet werden konnte. Nach Einschätzung eines hinzugezogenen Fachmannes liegt der Wert der Münzsammlung im niedrigen fünfstelligen Eurobereich. Ein Eigentumsnachweis sowie nachvollziehbare Angaben zur Herkunft der Münzen konnten nicht erbracht werden. Die Münzsammlung wurde beschlagnahmt. Der 34-Jährige wurde nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen entlassen.

In diesen beiden Fällen werden die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche durch die Kriminalpolizeiinspektion Passau unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Passau geführt. 

Gegen 21:00 Uhr wurde ein Kleintransporter mit deutscher Zulassung in Fahrtrichtung Regensburg ebenfalls einer Kontrolle unterzogen. Gegen den 43-jährigen syrischen Fahrzeugführer lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen Urkundenfälschung vor. Der Syrer konnte den geforderten Geldbetrag bezahlen und somit seine Verhaftung abwenden. 

Gegen 22:00 Uhr kontrollierten die Grenzpolizisten einen Pkw mit Anhänger in Fahrtrichtung Österreich. Gegen den 24-jährigen rumänischen Fahrzeugführer lag ein Haftbefehl der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Bandendiebstahl vor. Der 24-Jährige konnte den geforderten Geldbetrag bezahlen und so seine Verhaftung abwenden. Der bei der Kontrolle vorgezeigte rumänische Führerschein wurde von den Schleierfahndern als Totalfälschung erkannt. Gegen den 24-Jährigen wurden Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

Die durchgeführten Schwerpunktkontrolle zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität verlief demnach erfolgreich.


Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, PKin Gibis, Tel.: 09421/ 868-1015
Veröffentlicht: 03.07.2026, 08:55 Uhr