NIEDERBAYERN. E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Ob auf dem Weg zur Arbeit, zum schnellen Einkauf oder einfach als Freizeittour. Mit der Zahl der Nutzer erhöhen sich aber auch die Gefahren im Straßenverkehr. Angesichts der jüngsten Entwicklung der Unfallzahlen bei E-Scootern appelliert das Polizeipräsidium Niederbayern um Einhaltung nachfolgender Verhaltensregeln.
Im vergangenen Jahr haben sich im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern knapp 150 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern ereignet, davon 128 Unfälle mit Personenschäden. Elf Personen wurden dabei schwer und über 130 Personen leicht verletzt. Gegenüber 2024 (114 Unfälle) bedeutet die Zahl der Gesamtunfälle eine Steigerung von knapp 30 Prozent. Als Hauptunfallursachen waren dabei nicht angepasste Geschwindigkeit, Missachtung der Vorfahrt und Fehler beim Abbiegen/Wenden.
Um die Zahl der Verkehrsunfälle u. a. bei Fahrten mit E-Scootern zu reduzieren werden die Dienststellen des Polizeipräsidiums Niederbayern weiterhin eine gezielte Verkehrsüberwachung mit einer konsequenten Ahndung von Verkehrsverstößen fortsetzen. So ist bspw. gestern eine 36-jährige E-Scooter-Fahrerin im Stadtgebiet Pocking einer Kontrolle unterzogen worden, da sie kein gültiges Versicherungskennzeichen an ihrem E-Scooter angebracht hatte. Gegen die Frau wird wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
In Dingolfing wurde ein 16-Jähriger bei einem Unfall leicht verletzt, da er mit seinem E-Scooter eine Kreisstraße überquerte, ohne auf einen vorfahrtsberechtigen Pkw zu achten.
Am Montag ist 33-Jähriger in Landau mit seinem E-Scooter von einer Polizeistreife kontrolliert worden; nachdem der Verdacht auf Drogenkonsum bestand, musste er sich einer Blutentnahme unterziehen.
Eine Streife der Polizeiinspektion Passau kontrollierte am Montag, 27.07.2026, in Grubweg einen 26-jährigen E-Scooter-Fahrer. Nachdem ein Drogentest positiv verlief wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme angeordnet. Den Mann erwartet ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und Bußgeld.
Was muss ich als E-Scooter-Fahrer wissen?
- Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren.
- Ein Führerschein ist nicht vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung der Verkehrsregeln kann jedoch ein Fahrverbot verhängt, bzw. der Führerschein eingezogen werden.
- Das Tragen eines Helmes ist zwar nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.
- Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer! Bei Fahrten und Alkohol- oder Drogeneinfluss können Bußgelder erhoben und es kann der Führerschein entzogen werden.
Wo darf ich mit meine E-Scooter fahren?
- Vorhandene Radwege müssen mit dem E-Scooter immer genutzt werden. Dies gilt auch dann, wenn für Radfahrer keine Nutzungspflicht besteht. Ist kein Radweg vorhanden, ist die Fahrbahn zu benutzen.
- Einbahnstraßen dürfen nur in Fahrtrichtung befahren werden.
- E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen und in Fußgänger fahren.
Was sollte ich als E-Scooter unbedingt beachten, um Unfälle zu vermeiden?
- Fahren Sie mit dem E-Scooter immer einzeln hintereinander, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Halten Sie Ihre Spur und vermeiden Sie Schlangenlinien.
- Auf dem E-Scooter darf keine andere Person mitgenommen werden. Es ist nur ein Fahrer zulässig.
- An E-Scootern dürfen keine Anhänger angebracht werden. Auch das Anhängen an andere Fahrzeuge ist nicht erlaubt.
Was sollte ich über die Ausstattung meines E-Scooters wissen?
- Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von E-Scootern liegt bei 20 km/h.
- E-Scooter müssen mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Klingel und Beleuchtung ausgestattet sein.
- Eine gültige Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein, um nachzuweisen, dass es versichert ist.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr E-Scooter die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erfüllt.
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Veröffentlicht: 30.07.2026, 13.25 Uhr