Bei dieser Betrugsmasche geben sich Täter als Chef/Geschäftsführer (CEO) eines Unternehmens aus und veranlassen einen Mitarbeiter zum Transfer eines meist 6-7stelligen Geldbetrages ins Ausland. Die Täter nutzen Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister oder auf ihrer Homepage veröffentlichen und werten die "Social Media" aus. Sie legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zur Geschäftsleitung und Verantwortliche der Buchhaltung.
Dann fordern sie über gefälschte E-Mail-Adressen wegen einer angeblichen Unternehmensübernahme unter Einschaltung eines weiteren Täters, der sich beispielsweise als Anwalt ausgibt und telefonisch Kontakt mit dem Buchhaltungsmitarbeiter aufnimmt, den Transfer des Geldbetrags auf Konten im Ausland.
So konnten Kriminelle in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Euro erbeuten. In vielen Fällen waren die Täter allerdings nicht erfolgreich, weil die Mitarbeiter sich nicht täuschen ließen. Zunehmend zeigen auch Präventionsmaßnahmen Wirkung.
In einer Variante des CEO-Fraud übersenden Betrüger inzwischen frei erfundene Rechnungen über 3-5stellige Beträge per E-Mail an Mitarbeiter der Buchhaltung. Auch hier erwecken die Absender den Anschein, die E-Mails stammten vom Geschäftsführer der betroffenen Firma. Die Täter verwenden E-Mail-Adressen, welche auf den ersten Blick genauso aussehen wie die echte Adresse des Geschäftsführers. Die vermeintlichen Geschäftsführer fordern die Buchhaltungsmitarbeiter auf, die beigefügte Rechnung eines angeblichen Geschäftspartners dringend zu überweisen.
Im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen konnten im Zusammenhang mit der Betrugsmasche "CEO-Fraud", bei der Firmenangehörige unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Überweisung von zum Teil hohen Geldsumme manipuliert werden, mehr als 10.000 E-Mail-Adressen von potentiellen Opfern im gesamten Bundesgebiet und im Ausland festgestellt werden.
In einer Variante des CEO-Fraud (Chef-Betrug) übersenden Betrüger nun auch frei erfundene Rechnungen angeblicher Geschäftspartner per E-Mail an Mitarbeiter der Buchhaltung. Auch hier erwecken die Absender den Anschein, die E-Mails stammen vom Geschäftsführer der betroffenen Firma. Die Täter verwenden E-Mail-Adressen, welche auf den ersten Blick genauso aussehen wie die echte Adresse des Geschäftsführers. Die vermeintlichen Geschäftsführer fordern die Buchhaltungsmitarbeiter auf, die beigefügte Rechnung eines angeblichen Geschäftspartners dringend zu überweisen.
Um die potentiellen Opfer zu warnen, hat das Bayer. Landeskriminalamt in Absprache mit dem Bundeskriminalamt am 04.07.2017 an mehr als 1000 festgestellte E-Mail-Adressen in Bayern einen Hinweis verschickt. Betroffen sind vor allem Autohäuser und Werkstätten, Sportvereine, Kulturorganisationen, Handwerksbetriebe, Soziale Einrichtungen, Logistikunternehmen, Reisebüros, Steuerkanzleien und Makler.