Öffentliche Zustellungen

Zur Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten ist es in Einzelfällen erforderlich, nach den Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zuzustellen.

Diese Website wurde hierzu von der Bayerischen Polizei als Stelle zur öffentlichen Zustellung im Sinne Art. 15 Abs. 2 VwZVG allgemein bestimmt. Verantwortlich für den Inhalt der Zustellung ist die für die Erledigung der Verwaltungsangelegenheit jeweilige zuständige Dienststelle selbst.

25.03.2025, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Öffentliche Zustellungen der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung folgender Bescheide der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt

mehr...

20.03.2025, Polizeipräsidium Oberfranken

Öffentliche Zustellungen des Polizeipräsidiums Oberfranken

Gemäß Art 15 VwZVG (Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz)

mehr...

06.03.2025, Polizeipräsidium Mittelfranken

Öffentliche Zustellungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken

Hier finden Sie die öffentlichen Zustellungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken.

mehr...
Öffentliche Zustellungen des Polizeipräsidiums Oberpfalz

14.02.2025, Polizeipräsidium Oberpfalz

Öffentliche Zustellungen des Polizeipräsidiums Oberpfalz

Hier finden Sie die öffentlichen Zustellungen des Polizeipräsidiums Oberpfalz

mehr...

17.09.2024, Polizeipräsidium München

Öffentliche Zustellungen des Polizeipräsidiums München

Gemäß Art 15 VwZVG (Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz)

mehr...

12.07.2024, Polizeipräsidium Oberbayern Nord

Öffentliche Zustellungen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord

Hier finden Sie die öffentlichen Zustellungen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord.

mehr...