21.07.2020, Landeskriminalamt
Gesundheit und Umwelt
Gesundheit und Umwelt - Elektromagnetische Felder
Besitzen Sie nicht auch ein Smartphone oder einen Computer, der drahtlos funktioniert? Ob Babyphone, kabelloses Telefon, Handy oder andere drahtlose Technik: In den vergangenen Jahren wurde unsere Welt zunehmend digitalisiert. Auch unsere Radio- und Fernsehprogramme werden seit 2012 digital gesendet. Und ebenso wird im Bereich Sicherheit seit geraumer Zeit auf diesen Standard umgestellt.
Der Gesetzgeber hat in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) Grenzwerte festgelegt, die den Gesundheitsschutz sicherstellen. Sie beruhen auf wissenschaftlichen Forschungen und den Empfehlungen der International Commission on Non-Ionising Radiation Protection (ICNIRP), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Europäischen Rates. Für digitale BOS-Funkanlagen gilt derselbe Grenzwert wie für vergleichbare Sende- und Empfangsanlagen etwa im Mobilfunkbereich.
Im Rahmen der Novellierung der 26. BImSchV wurden die Grenzwerte im Sommer 2013 auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Empfehlungen der unabhängigen internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) nochmals überprüft. Dabei wurde auch die Einstufung der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) vom Mai 2011 berücksichtigt. Im Ergebnis der Überprüfung sah die Bundesregierung keine Hinweise für eine Revision der bestehenden Hochfrequenzgrenzwerte. Daher wurden die bestehenden Grenzwerte in der novellierten Fassung der 26. BImSchV auch für den Frequenzbereich des Digitalfunks der BOS erneut bestätigt.
Jeder Standort mit der neuen digitalen Technik darf erst in Betrieb genommen werden, wenn die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Standortbescheinigung ausgestellt hat, die die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt. In diesem Verfahren werden die Immissionen aller Sender eingerechnet.
Unangekündigte Kontrollen
Unangekündigte, stichprobenartige Kontrollen und regelmäßige Messungen elektromagnetischer Felder durch die Bundesnetzagentur gewährleisten, dass die Grenzwerte eingehalten werden und Bürger sowie Einsatzkräfte sich sicher fühlen können.
Links
- 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV)
- Standortdatenbank - Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Strahlenschutz in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
- Informationszentrum Mobilfunk (IZMF)
- EMF-Portal (Informationsplattform zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen und auf biologische Systeme)
- Deutsches Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF) des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS)
Veröffentlichungen
- "Digitalfunk BOS - Fragen und Antworten - Gesundheit & Umwelt" - Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, Stand: 01/2016 (.pdf / 396000)
- "Keine gesundheitlichen Risiken durch den Digitalfunk BOS" - Erschienen in Polizei Verkehr + Technik (pvt) - Ausgabe 01/2015, Seiten 31-33 (.pdf / 286000)
- "Digitalfunk und Gesundheit - kein Widerspruch!" - Erschienen in Polizei Verkehr + Technik (pvt) - Ausgabe 03/2014, Seiten 28-31 (.pdf / 240000)
- "Kurzinformation zum Digitalfunk BOS" - Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, April 2014 (.pdf / 950)
- Umwelt und Gesundheit - Die elektromagnetische Umweltverträglichkeit des Digitalfunk BOS - Veröffentlichung der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)
- Gesundheits-Studie des Bundesamts für Strahlenschutz zum Digitalfunk BOS ("SAR-Werte Studie"), Juni 2013
- Publikationen zum Thema Mobilfunk und elektromagnetische Felder, Bayerische Staatsregierung