04.06.2020, Landeskriminalamt
Netzsicherheit
Das BOS-Digitalfunk-Netz ist ein Sicherheitsnetz zum Schutz unserer Bürger und unserer Einsatzkräfte, das jederzeit zuverlässig und störungsfrei funktionieren muss. Daher sind die bundesweit geltenden Sicherheitsauflagen sehr streng und umfassend.
Bayern hat trotzdem so viel Transparenz wie möglich für seine Bürger und Kommunen geschaffen und die strengen Vorgaben gelockert, soweit es möglich war.
Offenheit und Transparenz
Die Kommunen können Standorte im Gemeindegebiet öffentlich behandeln und bekannt geben.
In der Praxis bedeutet dies:
- Landkreisweite oder Kommunen übergreifende zusammenhängende Übersichten von Standortdaten (z.B. Flurnummer, Adressen u.ä.) dürfen grundsätzlich nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Lediglich die sog. Suchkreise können bekannt gegeben werden.
- Die aktuelle Standortplanung im Landkreis ist dem jeweiligen Landratsamt bekannt und kann den zugehörigen Bürgermeistern z.B. im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung umfassend bekannt gegeben werden. Dabei können auch Details besprochen werden.
- Den Städten, Märkten und Gemeinden, in deren Bereich ein BOS-Digitalfunkstandort erforderlich ist, können die jeweiligen Standortinformationen wie Anzahl, die konkreten und ggf. die Alternativstandorte öffentlich bekannt gegeben werden.
- In den einzelnen Kommunen dürfen die Standorte des jeweiligen Gemeindegebietes ebenfalls öffentlich behandelt und bekannt gemacht werden.
- Durch Nachbargemeinden können auch Standorte an Gemeindegrenzen veröffentlicht werden.