Der kriminalpolizeiliche Zuständigkeitsbereich des Kriminalfachdezernats 1 Nürnberg erstreckt sich auf Delikte der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter, gemeingefährliche Delikte und den Staatsschutz.

Örtlich zuständig für die oben genannten Delikte ist das Kriminalfachdezernat 1 Nürnberg im Stadtgebiet Nürnberg.

Für Straftaten im Bereich Lebensmittelrecht sowie für schwere Straftaten aus dem Bereich Umweltkriminalität besteht die Zuständigkeit für den gesamten Regierungsbezirk Mittelfranken.