12.02.2021, PP München
Verkehrsberuhigter Bereich
Verkehrsberuhigte Bereiche sind mit den folgenden Verkehrszeichen beschildert:
Beginn | Ende |
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Innerhalb dieses Bereiches gilt:
- Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
- Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
- Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Im Volksmund wird der "Verkehrsberuhigte Bereich" häufig auch als "Spielstraße" bezeichnet.
Um eine Spielstraße im straßenverkehrsrechtlichen Sinn handelt es sich aber nur, wenn die Straße durch Zeichen 250 für den Verkehr gesperrt ist und das Zusatzzeichen "Spielstraße" angebracht wurde.
Bei einer Spielstraße ist demnach jeglicher Verkehr mit Fahrzeugen ausgeschlossen, bei einem Verkehrberuhigten Bereich findet Mischverkehr statt.