Unter dem Motto „Betrug in der Pflege – geht auch auf Dein Konto!“ erarbeiteten die Studierenden des Studiengangs „Management in der Gesundheitswirtschaft“ der TH Rosenheim in Kooperation mit dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd im Jahr 2021 diese Präventionskampagne. Ziel der
- Webseite,
- Flyer,
- Plakate und
- Tipps einschließlich Handouts,
ist es, insbesondere Angehörige und Pflegebedürftige, zum Thema „Abrechnungsbetrug“ zu sensibilisieren und davor zu schützen.
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden an. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland ca. 4,1 Mio. Pflegebedürftige laut Statistischem Bundesamt registriert. Davon waren 80% der Pflegebedürftigen 65 Jahre und älter. Vier von fünf Pflegebedürftigen werden von zu Hause aus, sei es durch Angehörige oder von Pflegediensten, betreut (2019: 3,3 Mio.).
Aufgrund des demographischen Wandels werden in Zukunft noch mehr Menschen auf Hilfe angewiesen sein. Dies spiegelt sich ebenfalls in der zweijährlich durchgeführten Pflegestatistik, der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, seit 1999 wider.
Hierbei sind die ambulanten Pflegedienste eine wichtige Stütze im Gesundheitswesen und Leisten durch ihre verantwortungsvolle Arbeit einen wesentlichen Beitrag.
Informationen zum Abrechnungsbetrug
Der überwiegende Teil der ambulanten Pflegedienste in Bayern leistet hervorragende und den Vorschriften entsprechende Arbeit. Die Menschen mit Pflegebedarf dürften sich bei ihnen gut aufgehoben fühlen. Lediglich ein kleiner Teil der ambulanten Pflegedienste sorgt bei den Pflege- und Krankenkassen durch Abrechnungsbetrug für großen Schaden und bringt somit die gesamte Branche in Verruf.
Im Jahr 2019 betrug, laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS), der Schaden in Bayern von 626 Fällen 8,8 Mio. Euro (2018: 1.048 Fälle mit 6,2 Mio. Euro). Dieser wird im Gesundheitswesen durch Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten oder auch Pflegedienstleister beispielsweise in der ambulanten Pflege verursacht. Die Dunkelziffer in dem Bereich ist hoch. Folglich wirkt sich der Betrug auch auf die Versicherungsbeiträge aus.
Prüfen Sie, was Sie unterschreiben
Der Abrechnungsbetrug stellt eine Straftat dar und kann gem. § 263 Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Auch die Beihilfe zum Abrechnungsbetrug ist strafbar. Wer falsch ausgefüllte Leistungsnachweise unterschreibt, sei es als Angehöriger in Vertretung oder als Pflegebedürftiger selbst, kann sich der Beihilfe zum Abrechnungsbetrug strafbar machen.
Durch regelmäßigen persönlichen Kontakt der Angehörigen zu dem Pflegebedürftigen können auch nicht Ausgebildete einen möglichen Abrechnungsbetrug erkennen. Sollte hier ein Defizit zur Versorgungsqualität bemerkt werden, müssen Angehörige in Kontakt mit der Pflegeinstitution treten. Ferner können der behandelnde Arzt oder der Medizinischer Dienst Bayern bezüglich Prüfung der Pflegeleistung hinzugezogen werden.
In der Regel liegt ein Abrechnungsbetrug vor, wenn Leistungen abgerechnet werden, welche nicht oder nicht im beschriebenen Umfang erbracht worden sind oder die Pflegekraft nicht oder nicht ausreichend qualifiziert ist.
Der Nachweis für die Leistungserbringung erfolgt in schriftlicher Form und wird von den Angehörigen bzw. dem Pflegebedürftigen mit einer Unterschrift quittiert.
Weiterführende Links:
- AOK
- Barmer
- Debeka
- GKV Spitzenverband; Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
- TK Techniker; Abrechnungsbetrug
Informationen für Angehörige und Pflegebedürftige
Aufgrund des demographischen Wandels werden in Zukunft noch mehr Menschen auf Hilfe angewiesen sein. Den Pflegediensten in Deutschland kommt hierbei die verantwortungsvolle Aufgabe zu, sich um diese Menschen zu kümmern, welche Hilfe und Unterstützung bedürfen. Die Leistungen hierfür können sich u.a. bei der Pflege, der Betreuung und der Hilfe im Haushalt unterscheiden.
Somit ist die Wahl einen für die jeweiligen Bedürfnisse geeigneten Pflegedienst zu finden häufig eine schwierige Aufgabe. Schließlich werden die Angehörigen und zu Betreuenden je nach Pflegestufe unter Umständen sehr viel Zeit mit dem Pflegepersonal verbringen.
Weiterführende Links:
- AOK-Pflegeberatung
- BayernPortal; Pflegeberatung
- Bayerisches Rotes Kreuz; Pflegeberatung
- Bundesgesundheitsministerium
- Unabhängige Pflegeberatung