Das Internetangebot des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes

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Das Bayer. Polizeiverwaltungsamt ist als zentrale Behörde des Freistaates Bayern insbesondere immer dann zuständig, wenn es um die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geht, die im Straßenverkehr begangen werden.
Die insgesamt ca. 500 Mitarbeiter des Amtes sind in verschiedenen Abteilungen tätig. Dazu zählen insbesondere die Zentrale VOWi-Stelle
in Straubing und die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach.
Rechtliche Bedenken hinsichtlich eines Teils der 54. Änderungs-Verordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO-Novelle)
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Wichtige Hinweise für Betroffene
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geht von einer Nichtigkeit der in der StVO-Novelle enthaltenen Änderung der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) aus. Das BMVI hat die Länder daher gebeten, den Vollzug aller Neuregelungen der BKatV vorerst auszusetzen und Verkehrsordnungswidrigkeiten nach der bis zum 27.04.2020 geltenden Rechtslage anzuwenden, soweit die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. |
Weitere Artikel
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Häufig gestellte Fragen im Verwarnungs- und Bußgeldverfahren
Sind Sie von der Bayerischen Polizei verwarnt worden? Haben Sie einen Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle im Bayer. Polizeiverwaltungsamt erhalten? Wurde neben der Geldbuße auch ein Fahrverbot festgesetzt? – Hier erhalten Sie Antwort auf Ihre Fragen. |
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Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Gemäß § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz kann der/die Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. |
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Bußgeldkatalog der Bayerischen Polizei
Die Teilnahme am Straßenverkehr steckt voller Gefahren. Leider verunglücken auf unseren Straßen täglich Menschen, weil sie die Gefahren unterschätzen, oder sich über die Verkehrsregeln hinwegsetzen. |
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Jahresstatistik 2019 des Bayerischen Polizeiverwaltungsamt
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt veröffentlicht Jahresstatistik 2019: Verbesserte Ahndungsmöglichkeiten auch bei Verkehrsteilnehmern aus EU-Nachbarländern |