17.12.2015, Polizeiverwaltungsamt
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

94315 Straubing
Telefon: 09421/549-0
Fax: 09421/549-120
Kontakt
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Zuständigkeitsbereich
Zentrale Aufgabe des Bayer. Polizeiverwaltungsamtes ist die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im Bereich des Freistaates Bayern begangen und festgestellt werden. Die Aufgabe der Abteilung II (Zentrale VOWi-Stelle) im Standort Straubing besteht hierbei darin, den Bereich der Verwarnungen (d.h. Verwarnungsgelder bis max. 55 Euro) zu bearbeiten, sowie die Vorarbeiten für den Erlass eines Bußgeldbescheides zu erledigen. Ist für eine Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 60 Euro und mehr vorgesehen, so ist ein Bußgeldbescheid zu erlassen. Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist dann Aufgabe der Abteilung III (Zentrale Bußgeldstelle Viechtach). Die Abwicklung des gesamten Bußgeldverfahrens (z.B. Einspruchsbearbeitung, Zahlung, Vollstreckung) fällt in den Aufgabenbereich der Abteilung III.
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