19.11.2018, Polizeiverwaltungsamt
Akteneinsicht
Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, schriftlich Akteneinsicht zu beantragen. Die Akteneinsicht wird nach Abschluss der Ermittlungen bei der zuständigen Wohnortdienststelle der Polizei gewährt. Die Kosten betragen pauschal 12 Euro.
Alternativ können Sie die Akte nach vorheriger Terminabsprache gebührenfrei bei der Zentralen Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle, Hirschberger Ring 38, 94315 Straubing einsehen.
Sofern Akten bereits elektronisch geführt werden, besteht die Möglichkeit die Akteneinsicht durch elektronische Übermittlung zu beantragen. Hierfür werden keine Kosten erhoben.
Benötigen Sie lediglich das Foto zur Fahrerfeststellung, klicken Sie bitte hier:
Häufig gestellte Fragen:
Wo kann ich die Akte einsehen? |
Wo kann ich das Video (bei Brückenabstandmessverfahren) ansehen? |
Was beinhaltet die Akte? |
Was kostet die Akteneinsicht? |
Warum kann ich mir das Video (bei Brückenabstandmessverfahren) nur in Bayern ansehen? |