19.11.2018, Polizeiverwaltungsamt
Zahlung
Handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet werden kann, ist dem Schreiben zugleich ein Zahlschein beigefügt. Mit fristgerechter Bezahlung ist das Verfahren abgeschlossen. Eine Rücksendung des Fragebogens ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Diese Verwarnungsgelder sind unter Angabe des Verwendungszweckes (Aktenzeichen und Kfz-Kennzeichen) auf folgende Kontoverbindung zu überweisen:
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
IBAN DE08 7005 0000 0001 2811 49
Ist dem Schreiben kein Zahlschein beigefügt, handelt es sich um eine Anhörung / Zeugenbefragung im Bußgeldverfahren. Hier ist eine Zahlung erst nach Erlass des Bußgeldbescheides möglich.
Sollten Sie den Zahlschein verloren haben, können Sie die Zahlung des Verwarnungsgeldes unter Angabe des Aktenzeichens vornehmen.
Sie können das Verwarnungsgeld grundsätzlich auch nach Ablauf der im Fragebogen gesetzten Frist überweisen. Sofern wegen der Fristüberschreitung bereits ein Bußgeldbescheid erlassen worden ist, wird Ihre Zahlung auf die offene Bußgeldforderung angerechnet.
Die Zahlung muss in einer Summe unter Angabe des richtigen Aktenzeichens (Verwendungszweck) fristgerecht eingehen. Die zusätzliche Angabe des Kfz-Kennzeichens ist hilfreich.
Häufig gestellte Fragen: