Alle Beschäftigten der Bayerischen Polizei besitzen seit 2021 Polizeidienstausweise und Beschäftigtenausweise aus Kunststoff und im Scheckkartenformat. Der papierene grüne Polizeidienstausweis und der papierene graue Beschäftigungsausweis wurden im Dezember 2021 entwidmet und sind nicht mehr gültig.
Der Polizeidienstausweis wird für aktive Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte ausgestellt.
Der Beschäftigtenausweis ist für Beamtinnen und Beamte beziehungsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Polizeiverwaltung und für Polizeianwärter im ersten Ausbildungs- beziehungsweise Studienjahr gedacht. Er ist bei gleichem Design farblich etwas heller gestaltet als der Polizeidienstausweis.
Beschäftigte in Pension beziehungsweise Rente verfügen über einen Ruhestandsausweis.
Durch das Vorzeigen des Polizeidienstausweises können sich Polizistinnen und Polizisten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern ausweisen. Dadurch wird staatliches Handeln überprüfbar gemacht.
Leider versuchen auch Kriminelle, sich als Polizeibeamte auszugeben. Sie zeigen falsche Ausweise vor und missbrauchen auf diese Weise die Arglosigkeit ihrer Gegenüber, um Straftaten zu begehen.
Echte Polizeidienstausweise der Bayerischen Polizei haben das bayerische Rautenmuster und über 20 Sicherheitsmerkmale. Dazu gehören auf der Vorderseite unter anderem ein Kippbild des Beschäftigtenfotos sowie ein Hologramm.
Sollten Sie Zweifel haben über die Echtheit eines Polizeidienstausweises, hilft Ihnen der Polizeinotruf 110 gerne weiter!
Ausweismuster und eine Beschreibung finden Sie im Flyer.