16.07.2024, Polizeipräsidium Niederbayern

Das Polizeipräsidium Niederbayern sucht für die Polizeiinspektion Kelheim ab demnächst vorerst befristet für ein Jahr in Teilzeit eine

Büro- und Schreibkraft (m/w/d)

Das Aufgabengebiet umfasst:

  • Erledigung von Büro- und Schreibarbeiten aller Art zur
  • Entlastung des Polizeivollzugsdienstes im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlingssituation
  • Unterstützung der polizeilichen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei
  • administrativen Aufgaben des laufenden Tagesgeschäfts
  • Schriftgutverwaltung, Ablage und Aktenführung, Büroorganisation im Allgemeinen
  • Annahme und Weiterleitung von Telefongesprächen

Fachliches Anforderungsprofil:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Büroberuf (z.B. Bürokaufleute, Rechtsanwaltsfachangestellte)
  • Überdurchschnittliche Schreibfertigkeiten am PC (mind. 180 Anschläge pro Minute)
  • Beherrschung der MS-Office-Produkte (insbes. Word, Excel und Outlook) und die Bereitschaft, sich auch mit speziellen polizeilichen EDV-Programmen vertraut zu machen
  • Sehr gute Rechtschreibkenntnisse und gute mündliche Ausdruckweise
  • Führerschein Klasse B

Persönliches Anforderungsprofil:

  • Hohe Teamfähigkeit
  • Ein absolut einwandfreier Leumund und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Bereitschaft bei Bedarf auch außerhalb der sonst üblichen Dienstzeiten zu arbeiten

Wir bieten einen modernen, krisensicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst, an dem Sie eine positive Arbeitsatmosphäre in einem erfahrenen und innovativen Team erwartet.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 21,00 Stunden (entspricht 52,37 v.H. einer Vollbeschäftigung). Das Arbeitsverhältnis ist vorerst für ein Jahr befristet. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Weiterbeschäftigung darüber hinaus angestrebt, jedoch nicht garantiert werden kann.

Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag der Länder (Entgeltgruppe 5) mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (inkl. VBL-Betriebsrente).

Das Einstiegsgehalt in der Entgeltgruppe 5 des TV-L beträgt 1.371,53 € brutto * pro Monat. Sofern einschlägig anerkannte Berufserfahrung vorliegt, kann diese in der Regel auf die Stufeneinordnung  angerechnet  werden.  Bei  Vorliegen  einer  einjährigen,  einschlägigen

Berufserfahrung erfolgt die Einstellung in Stufe 2 der Entgeltgruppe 5 mit einem Bruttoverdienst von 1.484,66 € pro Monat. Beträgt die einschlägige Berufserfahrung mindestens drei Jahre, erfolgt die Einstellung in Stufe 3 der Entgeltgruppe 5 TV-L mit einem Bruttoverdienst von 1.548,76 € pro Monat.

Das Polizeipräsidium Niederbayern fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Sachgebiet PV 2 (Personal) des Polizeipräsidiums Niederbayern unter Tel. 09421/868-1633 (Frau Kappl) gerne zur Verfügung. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens Mittwoch, den 31.07.2024 an das

Polizeipräsidium Niederbayern Sachgebiet PV 2

Bewerbung BK/PI Kelheim Postfach 0661

94306 Straubing

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung stets auch an, für welche ausgeschriebene Stelle Ihre Bewerbung gelten soll (BK/PI Kelheim)!

Erbetene         Unterlagen:         Anschreiben,         Lebenslauf,         höchstes         allgemeines Schulabschlusszeugnis, Zeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung, Arbeitszeugnisse aller bisherigen Arbeitgeber (lückenlos!), Nachweis über Fortbildungen bzw. sonstige erworbene Zusatzqualifikationen, etc.; Unvollständige Bewerbungen können generell nicht berücksichtigt werden!

Bewerbungen    per    E-Mail    sind    nur    möglich,    wenn    diese    an    die    Adresse    pp-nb.bewerbung@polizei.bayern.de gesendet werden und als Anlage EINE PDF-Datei (höchstens 10 MB) enthalten. Sofern Bewerbungen per E-Mail dieses Kriterium nicht erfüllen, können sie nicht berücksichtigt werden.

*) Anmerkung: Zur genauen Berechnung der Nettobezüge empfehlen wir den Gehaltsrechner unter www.oeffentlicher-dienst.info.

 

Informationspflicht bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO im Rahmen der Personalsachbearbeitung (Informationen für Bewerber)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Erhebung personenbezogener Daten zur Begründung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienstverhältnisses oder zur Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere auch zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes.

2. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Polizeipräsidium Niederbayern.

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

3a. Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um die Begründung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienstverhältnisses, die Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere auch die  Personalplanung und den Personaleinsatz zu ermöglichen.

3b. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 102 Satz 1 BayBG und Art. 4 Abs. 1 BayDSG verarbeitet.

4. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter Polizeipräsidium Niederbayern Wittelsbacherhöhe 9/11

94315 Straubing

Telefon: 09421/ 868 - 0

E-Mail: pp-nb.bdsb@polizei.bayern.de

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden bei Bedarf an andere Landes- und Bundesbehörden zur Erfüllung der von diesen wahrzunehmenden Aufgaben weitergegeben.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Behörde so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß Art. 109, 110 BayBG und Art. 17 BayDG für die Begründung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienstverhältnisses, die Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere auch die Personalplanung und den Personaleinsatz erforderlich sind.

Soweit öffentliche Stellen verpflichtet sind einem staatlichen Archiv die Unterlagen anzubieten, darf eine Löschung erst erfolgen, nachdem die Unterlagen einem Archiv angeboten wurden (Art. 26 Abs. 6 BayDSG).

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Polizeipräsidium Niederbayern durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 102 BayBG. Das Polizeipräsidium Niederbayern benötigt Ihre Daten um die Begründung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienstverhältnisses, die Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere auch die Personalplanung und den Personaleinsatz ausführen zu können.