Die Bayerische Polizei nimmt die Aufgabenbereiche Strafverfolgung (Repression) und Gefahrenabwehr (Prävention) wahr. Die Aufgaben sind im Polizeiaufgabengesetz geregelt.
Die Polizei
- schützt den Bürger rund um die Uhr,
- hilft ihm bei der Sicherung seiner Ansprüche,
- bekämpft die Kriminalität und klärt Straftaten auf,
- leitet Erste-Hilfe-Maßnahmen ein und nimmt Unfälle auf,
- sichert Beweise und Spuren,
- nimmt Umweltschutzaufgaben wahr,
- schützt Veranstaltungen, berät den Bürger und gibt Tipps.