Die Bayerische Polizei nimmt die Aufgabenbereiche Strafverfolgung (Repression) und Gefahrenabwehr (Prävention) wahr. Die Aufgaben sind im Polizeiaufgabengesetz geregelt.

Die Polizei

  •     schützt den Bürger rund um die Uhr,
  •     hilft ihm bei der Sicherung seiner Ansprüche,
  •     bekämpft die Kriminalität und klärt Straftaten auf,
  •     leitet Erste-Hilfe-Maßnahmen ein und nimmt Unfälle auf,
  •     sichert Beweise und Spuren,
  •     nimmt Umweltschutzaufgaben wahr,
  •     schützt Veranstaltungen, berät den Bürger und gibt Tipps.