Kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges löste die amerikanische Militärregierung in Bayern alle Behörden und auch die bestehenden Polizeieinrichtungen auf; die US-Armee übernahm die Regierungsgewalt.
Überbevölkerung durch Flüchtlingsströme, Hunger und Not charakterisieren diese Zeit. Überfälle bewaffneter Banden, Raub und Diebstahl waren an der Tagesordnung. Die amerikanische Militärpolizei wurde der besorgniserregenden Sicherheitslage nicht Herr und kam bald zu der Einsicht, eine neue Polizei ins Leben zu rufen.
29. Juni 1945: Die Militärregierung ordnet an, dass "die Landespolizei sofort wieder aufgestellt werden muss". Diese ist dezentral und nach demokratischen Gesichtspunkten zu errichten. Michael Freiherr von Godin wird zum Präsidenten der Landespolizei von Bayern ernannt. Er erhält aufgrund eines Erlasses vom 24. April 1946 den Auftrag, die befohlene Polizeiorganisation aufzubauen.
Die Landpolizei war im gesamten Freistaat zuständig; nur Gemeinden mit über 5.000 Einwohnern erhielten das Recht eine eigene Polizei aufzustellen. Daneben entstanden die Bayerische Grenzpolizei, das Landeserkennungsamt (später das Landeskriminalamt) und eine Landpolizeischule. Die dezentrale Organisation hatte zur Folge, dass es rund 1.900 Polizeistationen und 150 Gemeindepolizeien gab.
1951: Die strikte Trennung von Land- und Gemeindepolizei bewährte sich nicht. Bereits im Polizeiorganisationsgesetz von 1951 wurde den kreisangehörigen Gemeinden angeboten, auf Antrag ihre Polizei in die Landpolizei einzugliedern. Diese Möglichkeit wurde ab 1968 auf kreisfreie Gemeinden ausgedehnt. Bald waren von 150 nur noch 33 Gemeindepolizeien übrig.
ab 1970: Bayern wurde in regionale Schutzbereiche (Polizeidirektionen) gegliedert, die Polizeipräsidien nachgeordnet sind. Diese Umorganisation verfolgte das Ziel Schutz- , Verkehrs- und Kriminalpolizei in einer Ebene zu integrieren und leistungsstärkere Organisationseinheiten zu errichten.
1. Oktober 1975: Die Verstaatlichung der Polizei mit der Übernahme der Stadtpolizei München in die Bayerische Landespolizei ist abgeschlossen.
Ab 2005: Im Zuge der Organisationsreform der Bayer. Polizei wurden die Polizeidirektionen mit den bisherigen Polizeipräsidien verschmolzen. Aus dem bisherigen vierstufigen Aufbau entstand die neue dreistufige Organisation, bestehend aus
- Bayerischem Staatsministerium des Innern
- zehn neuen Polizeipräsidien
- Inspektionen als unmittelbare Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger.