11.08.2020, Polizei Bayern

In bewusster Abkehr vom Nationalsozialismus wurde die Kriminalpolizei nach 1945 organisatorisch wieder mit der uniformierten Schutzpolizei verbunden.

Sowohl in der Landpolizei als auch bei den größeren Stadtpolizeien entstanden spezialisierte Kriminalabteilungen vor Ort. Diesen gehörten zu einem geringen Teil auch weibliche Beamtinnen an, die hauptsächlich für Jugendstrafsachen zuständig waren. Überregionale Ermittlungsarbeit war dagegen anfangs nur eingeschränkt möglich, eine zentrale Steuerung der Kriminalpolizei überhaupt nicht.

Die Notwendigkeit eines kriminalpolizeilichen Informationsaustausches sah jedoch auch die US-Militärregierung in Bayern sehr bald. Das Ende 1945 zu diesem Zweck geschaffene Landeserkennungsamt wurde schon im September 1946 umbenannt in Zentralamt für Kriminalidentifizierung, Polizeistatistik und Polizeinachrichtenwesen (ab 1949 Zentralamt für Kriminalidentifizierung und Polizeistatistik). Seine Funktion bestand vor allem in kriminaltechnischen Untersuchungen, der Führung erkennungsdienstlicher Karteien (z.B. Fingerabdrucksammlung) und der Herausgabe von Fahndungsblättern und Statistiken. Bis 1950 blieb das Zentralamt eine Serviceeinrichtung für örtliche Kripodienststellen ohne eigene Exekutivbefugnisse. Erst danach kamen Fahndungs- und Ermittlungsaufgaben hinzu, die zuvor die Kriminalabteilung des Landpolizeipräsidiums erledigt hatte.
 

1952/53 erfolgte der Ausbau zum Bayerischen Landeskriminalamt (LKA), das nun zentral für alle Rauschgift , Sprengstoff- und Geldfälschungsdelikte sowie für weitere überörtliche und außergewöhnliche Straftaten zuständig wurde.

Federführend wirkt das LKA seit 1953 auch beim polizeilichen Staatsschutz und hält dabei Kontakt mit dem Landesamt für Verfassungsschutz. In den 1960er Jahren fiel dem Landeskriminalamt außerdem die Koordination des Fernmeldewesens und der EDV in der bayerischen Polizei zu.