22.06.2024, Polizeipräsidium München

Medieninformation der Polizei München vom 22.06.2024

954. Bilanz zum Christopher Street Day und weiteren Versammlungen – Innenstadt


954.          Bilanz zum Christopher Street Day und weiteren Versammlungen – Innenstadt

Am Samstag, 22.06.2024, fanden mehrere Versammlungen und Veranstaltungen im Kontext mit dem Christopher Street Day in München statt. Von 12:00 Uhr bis 17:30 Uhr gab es dabei einen Versammlungszug, der aus mehreren Fahrzeugen und vielen Personengruppen bestand. Er begann am Mariahilfplatz, zog über die Reichenbachbrücke zum Altstadtring und dann weiter zum Karolinenplatz. An diesem Versammlungszug nahmen über 25.000 Personen teil.

Dazu gab es seit mittags ein Straßenfest am Marienplatz und weiteren Teile der Fußgängerzone, das momentan noch andauert.

Insgesamt über 325.000 Personen (aktive Teilnehmer und Besucher) waren bislang bei den Aktivitäten des CSD vor Ort, der bislang störungsfrei und friedlich verlief.

Auch die Münchner Polizei war mit einem Infostand, an dem zu verschiedenen polizeilichen Themen und Präventionsangeboten informiert wurde, an dieser Veranstaltung beteiligt. Die Informationsangebote der Münchner Polizei wurden von vielen Bürgerinnen und Bürgern mit großem Interesse angenommen.

Auch am Sonntag, 23.06.2024, gibt es weiterhin ein CSD Straßenfest in der Innenstadt.

Am Karlsplatz gab es von 15.00 bis 16.20 Uhr eine Versammlung einer politischen Partei, an der knapp 50 Personen teilnahmen. Gegen diese Versammlung fand an einer anderen Örtlichkeit im Bereich des Karlsplatzes eine weitere Versammlung mit ca. 300 opponierenden Personen statt. Von der Polizei wurde eine räumliche Trennung der beiden Versammlungen eingerichtet und überwacht.

Mehrfach versuchten Opponierende, die Versammlung der politischen Partei zu stören. In ca. 15 Fällen musste die Polizei Personen aufhalten und wegschieben. Dazu wurden im Kontext mit diesen beiden Versammlungen noch einzelne Verstöße angezeigt. Darunter war eine gefährliche Körperverletzung, bei der zwei männliche Personen aus der opponierenden Gruppe zusammen eine männliche Person der anderen Gruppierung schlugen. Eine medizinische Behandlung der geschädigten Person war vor Ort nicht notwendig. Die beiden Tatverdächtigen wurden wegen der Tat angezeigt und danach wieder entlassen.