14.04.2025, Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

Schockanrufer aktiv | Anrufbetrüger bringen 55-Jährigen um mittleren fünfstelligen Betrag

LKR. OSTALLGÄU. Anrufbetrüger konfrontieren 55-Jährigen mit einem Schockanruf und bringen ihn durch ihre erfundene Schreckensnachricht um einen mittleren fünfstelligen Betrag. Die Polizei warnt vor der bekannten Masche und gibt Tipps, wie Sie sich richtig verhalten.

 

Schockkanruf? Das passiert mir nicht!

Telefonbetrug ist ein seit vielen Jahren weit verbreitetes Kriminalitätsphänomen. Bekannt sind vor allem der Enkeltrick, der Schockanruf, der Falsche Polizist oder Amtsträger.

Die Polizei warnte in den letzten Jahren auf vielfältige Weise vor den Gefahren des Callcenterbetruges und klärte potentielle Opfer über die Vorgehensweise der Betrüger auf. Trotzdem die Vielzahl der Menschen inzwischen über die Masche der Betrüger informiert ist, gelingt es den Betrügern weiterhin, Menschen mit einschüchternden Schockanrufen um große Geldbeträge und manchmal auch um ihr gesamtes Erspartes zu bringen. Dabei können die Opfer von Telefonbetrug Menschen aller Altersgruppen sein, vorwiegend richtet er sich aber gezielt gegen ältere Menschen.

Sie geben sich als Polizeibeamte, Richter oder Staatsanwälte aus und spielen Ihren späteren Opfern am Telefon eine ausgeklügelte Lügengeschichte vor. Regelmäßig beginnt das Telefonat mit einem schluchzend-weinerlichen Anruf eines angeblichen Familienangehörigen. Kurze Zeit später übernimmt ein angeblicher Polizeibeamter oder Staatsanwalt. Den Geschädigten erzählen die Betrüger, dass Familienangehörige einen Unfall verursacht haben und dabei ein Mensch zu Tode kam. Zur Abwendung einer Haftstrafe sollen Geschädigte eine Kaution in Form von Bargeld oder Wertgegenständen übergeben. Die Übergabe erfolgt entweder bei den Opfern zuhause oder im öffentlichen Raum.

Durch einen enormen Zeitdruck nimmt die Täterseite den Geschädigten jede Gelegenheit, in Ruhe über das Gesagt nachzudenken und zwingt diese zu einem sofortigen und zum Teil irrationalen Handeln.

 

Der aktuelle Fall aus dem Ostallgäu

LKR. OSTALLGÄU. Fest davon überzeugt, dass die weinende Tochter am Telefon sei, glaubte ein 55-Jähriger am 10.04.2025 an den erlogenen schweren Verkehrsunfall. Die Forderung nach einer Kaution in Höhe von 80.000 Euro waren natürlich zu hoch gegriffen – über so viel Geld verfügte der Geschädigte nicht, mit insgesamt 22.000 Euro und einigen Gramm Gold waren die Täter jedoch auch zufrieden. Die Übergabe fand gegen 14.30 Uhr in Füssen an einen vermeintlichen Mitarbeiter der Gerichtskasse statt, der das Geld direkt aus dem Auto des Geschädigten in Empfang nahm.

Der Geschädigte konnte den Geldabholer, der sich mit „Kowalski“ vorstellte, beschreiben:

Der Außendienstmitarbeiter war osteuropäisch/deutschstämmig er trug einen dunkelbraunen
Vollbart, eine silberne ovale Brille (keine Sonnenbrille), eine hellbraune Schiebermütze,

die Kopfhaare waren nicht zu erkennen. Zudem trug er eine dunklere blaue Jacke. Er war circa 1,65m groß und hatte einen athletischen Körperbau. Er nannte bei dem Treffen nur seinen Namen und diesen sprach er flüssig und in nicht gebrochenem Deutsch aus. (KPI Kempten)

 

Zahlen im Bereich des PP Schwaben Süd/West

Im Jahr 2024 registrierte das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West rund 780 Fälle von Schockanrufen. In knapp 40 Fällen waren die Täter hierbei erfolgreich. Insgesamt erbeuteten sie eine Summe von etwa 1.840.000 Euro.

Im laufenden Jahr kam es bislang zu knapp 160 Betrugsversuchen, wovon acht mit einer Gesamtschadenssumme von knapp 441.000 Euro erfolgreich waren.

 

So schützen Sie sich und Ihre Verwandten!

  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge oder Wertgegenstände bitten. Übergeben Sie daher niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen
  • Geben Sie niemals am Telefon Auskunft über persönliche oder finanzielle Verhältnisse
  • Legen Sie auf und rufen Sie den vermeintlich betroffenen Angehörigen unter der ihnen bekannten Nummer selbst zurück
  • Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert: Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nah stehenden Personen
  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten
  • Sie erhalten keine Anrufe von der Notrufnummer 110
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
  • Im Zweifel legen Sie auf und wählen Sie den Notruf 110!

WICHTIG: Bitte sprechen Sie auch mit Verwandten, Bekannten und Ihren Nachbarn über das Phänomen!

Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).