06.09.2021, Bayerisches Landeskriminalamt

Mikrospuren/Biologie

Der Auswertung von Mikrospuren kommt im gerichtlichen Beweisverfahren erhebliche Bedeutung zu. Mikrospuren sind - kriminaltechnisch gesehen - sehr kleine, mit dem ´unbewaffneten´ Auge kaum oder nicht mehr erkennbare Partikel wie z.B. einzelne Textilfaserfragmente, Glassplitter oder Bodenbestandteile. Ferner zählen hierzu Haare, Federn, Schuppen, Knochen, Holzspäne, Sporen, Pollen, Moose und Flechten sowie alle anderen spezifischen Spuren auf dem Gebiet der Botanik und Zoologie.

Bakteriologische Methoden dienen unter anderem zur Untersuchung von pflanzlichem Erntegut (wie Heu oder Stroh). Die makroskopische und mikroskopische Betrachtung von Materialschäden (mechanisch oder durch Mikroorganismen/Tierfraß) sowie Untersuchungen von Insekten bzw. deren Larvenstadien zur Todeszeitbestimmung gehören gleichermaßen zum Aufgabenbereich der Biologie innerhalb der kriminaltechnischen Untersuchungen.

Für die Identifizierung des anfallenden Spurenmaterials bedarf es einer Reihe Geräte, die durchwegs den Vorteil haben, dass sie weitgehend zerstörungsfrei arbeiten. Das Spurenmaterial wird im Mikromaßstab analysiert und kann gegebenenfalls einem Verdächtigen, einem Tatort oder dem Opfer zugeordnet werden.
Bei diesen Untersuchungen werden neben dem bis zu 1000-facher Vergrößerung reichenden Lichtmikroskop auch das Mikrospektralphotometer und die Infrarot-Spektroskopie zur objektiven Farb- und Materialbestimmung von Textilfaserspuren sowie die Polarisationsmikroskopie (Erde/Boden, Asbest, Fasern) eingesetzt. Neben den genannten Methoden wird zusätzlich auch die Raman-Spektroskopie z.B. für mineralische Spuren eingesetzt.

Eine zentrale Bedeutung bei dem Vergleich und der Identifizierung von Materialspuren haben die Rasterelektronenmikroskopie und die Röntgenfluoreszenzanalyse. Mit diesen Methoden ist es möglich, auch winzigste Partikel und somit auch geringste Substanzmengen nach Oberflächengestalt und Materialzusammensetzung (z.B. bei Schmauch) zu überprüfen. Hier wird mit Vergrößerungen bis zu 100000-fach und minimalen Substanzmengen (bis zu 1 pg =Picogramm) gearbeitet. Der Einsatz des Rasterelektronenmikroskops erstreckt sich über alle oberflächen- und materialanalytischen Bereiche der Kriminaltechnik. Der Betrieb wird als zentrale Serviceleistung für die gesamte Kriminaltechnik durchgeführt.


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