Forensische DNA-Analytik
Der Nachweis und die Auswertung von Spuren menschlicher Herkunft am Tatort, an Tatwerkzeugen, am Opfer und am Tatverdächtigen stellen oft ein wesentliches Glied einer Beweiskette dar.
Besonders durch Methoden der DNA-Analyse, die in den letzten 10 Jahren immer mehr den Untersuchungsgang bestimmt hat, sind Spuren mit sehr viel größeren Wahrscheinlichkeiten einem bestimmten Spurenleger zuzuordnen als mit den Methoden der ´klassischen´ Serologie. Andererseits ermöglicht die DNA-Analyse oft auch den sicheren Ausschluss eines zu Unrecht Verdächtigten.
Die ursprünglich eingeführte Methode des DNA-Profilings mit sog. DNA-Sonden, oft auch ´genetischer Fingerabdruck´; genannt, ist in der Zwischenzeit gerade in der Spurenanalyse von der künstlichen Anreicherung sehr kurzer Abschnitte der Spuren-DNA mit Hilfe der sog. PCR-Technik und deren anschließender Typisierung abgelöst worden. Dies stellt zum einen eine erhebliche Zeitersparnis gegenüber der herkömmlichen DNA-Analyse dar. Zum anderen können mit der PCR-Technik auch Spuren minimalsten Umfangs aussagekräftig beurteilt werden. Von Vorteil ist auch, dass das Alter der Spuren grundsätzlich kein limitierender Faktor mehr ist.
Die im Sachgebiet SG 203 - Forensische DNA-Analytik eingesetzten Untersuchungsmethoden beschränken sich auf die so genannten ´nicht-kodierenden´ DNA-Regionen, d.h. auf Bereiche der DNA, die keine Erbinformationen tragen. Eine ´Ausforschung´ von Erbanlagen findet damit nicht statt.
Für Untersuchungen auf DNA-Ebene eignen sich alle kernhaltigen Zellstrukturen des menschlichen Körpers: Blut, Speichel, Sperma, Gewebe verschiedener Herkunft, Hautschuppen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Haare.
Mit der Einrichtung der DNA-Analysedatei als Verbunddatenbank des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter kam eine neue Herausforderung auf das Sachgebiet zu. Nicht nur die Auswertung von Vergleichsspeichelproben - so genannte Mundhöhlenabstriche - war zu bewältigen, auch die Analyse von offenen Spuren aus ´Altfällen´ machte eine deutliche Ausweitung der Laborkapazitäten erforderlich. Für die Laborroutine stehen nunmehr im BLKA moderne Analyseautomaten mit Rechnersystemen zur Verfügung, die es erlauben, die hohe Zahl anfallender Analysen auf DNA-Ebene auszuwerten. So können bis zu 15 000 Mundhöhlenabstriche und ca. 10 000 Spuren jährlich ausgewertet werden. Erhebliche Analysezahlen bringen auch die bei besonders schweren Delikten immer häufiger eingesetzten so genannten Massenscreenings mit sich.
Neben diesem spurenanalytischen Aufgabenbereich werden im Sachgebiet SG 203 - Forensische DNA-Analytik auch Untersuchungen zur Identifizierung von lebenden oder auch toten Personen durchgeführt. Neben der Röntgentechnik findet hier insbesondere das Video-Mischbildverfahren Anwendung, das gerade bei der Identifizierung von aufgefundenen Schädeln den direkten Vergleich mit einer Photographie der lebenden Person möglich macht. Aber nicht immer ist die Aufgabenstellung so ´dramatisch´, auch bei Ausweismissbrauch, Temposündern und Scheckkartenbetrügern kommen derartige Untersuchungen als unterstützende Hilfsmittel zur anthropologischen Beurteilung zum Einsatz.