14.09.2021, Polizei Bayern

HATE SPEECH – Polizeiliche Tipps gegen Hass im Netz

blauer Hintergrund mit Text "Hate Speech - polizeiliche Tipps gegen Hass im Netz

Hate Speech (Hassrede) trifft zu, wenn die Grenzen der freien Meinungsäußerung auf Social-Media-Plattformen überschritten und die Rechte anderer verletzt werden, wie beispielsweise durch Üble Nachrede, Beleidigung oder Bedrohung. Wird die Grenze der freien Meinungsäußerung überschritten und werden die Rechte anderer verletzt, sind hasserfüllte Äußerungen strafbar. Die im Flyer zusammengefassten polizeilichen Empfehlungen sollen Ihnen aufzeigen, wie Sie sich selbst vor Hate Speech schützen können.

Faltblatt des Bayerischen Landeskriminalamtes

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