Diese Art der Gewalt gilt als die am weitesten verbreitete Form von Gewalt, die ein Mensch in seinem Leben erfahren oder beobachten kann. Sie ist ein Phänomen, dessen Existenz und Allgegenwärtigkeit in unserer Gesellschaft sowohl von Opfern als auch von Tätern und Mitwissern nach außen hin häufig tabuisiert wird.
Was versteht die Bayerische Polizei unter "Häuslicher Gewalt"?
Definition: Gewalt zwischen Ehe- und Lebenspartnern
Alle Fälle von psychischer und physischer Gewalt innerhalb von ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften gleich welcher Art, insbesondere Nötigungs-, Bedrohungs- und Körperverletzungsdelikte, auch wenn diese sich nach einer Trennung ereignen aber noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen.
Die bayerischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten unternehmen im Rahmen ihrer Befugnisse alles, um die tatsächlichen Vorgänge und den wahren Sachverhalt zu erforschen, weitere Gewalttaten zu verhindern und die Verfolgung dieser Delikte zu intensivieren sowie den Schutz der Opfer zu verbessern.
MUM, das Münchener Unterstützungs-Modell gegen häusliche Gewalt, läuft auf Initiative des Kommissariats 105 seit 1. Juli 2004.
Kooperationspartner:
- Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
- Frauen helfen Frauen e. V.
- Frauenhilfe München, Beratungsstelle
- Frauennotruf München
- Münchner Informationszentrum für Männer e. V.
- Interventionsstelle Landkreis München
Hintergrund ist das seit 1. Januar 2002 geltende Gewaltschutzgesetz, das Opfern häuslicher Gewalt die Möglichkeiten eröffnet, auf Antrag gerichtlichen Schutz zu erwirken. Die Vorteile dieser gesetzlichen Regelungen können Opfer aber nur dann wirkungsvoll in Anspruch nehmen, wenn sie über ihre Rechte ausreichend und möglichst zeitnah informiert werden. Aufgrund der Menge an Anzeigen kann dieses notwendige proaktive Angebot nur durch eine Zusammenarbeit verschiedener Beratungsstellen sichergestellt werden.
Im Projekt MUM vereinbarten die Partner einen Beratungsstandard (Weitergabe von einfach gelagerten Fällen wie Körperverletzung, Beleidigung u.ä.), der allen Opfern häuslicher Gewalt in Stadt und Landkreis München angeboten werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Opfer mit der Weitergabe der personenbezogenen Daten an einer der Stellen einverstanden sind.
Die Anzahl der gerichtlichen Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz ist seit der Einführung kontinuierlich gestiegen und befindet sich seit Jahren auf gleichbleibend hohem Niveau. Wir hoffen, dass auch das MUM-Projekt durch seine Beratungstätigkeit dazu beiträgt.
Wenn Sie Fragen zu MUM haben, wenden Sie sich bitte an die oben genannten Stellen oder die Beauftragte für Kriminalitätsopfer beim Polizeipräsidium München (089/2910–4444).
Neben strafrechtlichen Maßnahmen stehen Ihnen z. B. auch folgende zivilrechtliche Maßnahmen zur Verfügung.
Beantragung einer einstweiligen Anordnung/Verfügung auf:
- Zuweisung der Wohnung
- Näherungs- bzw. Kontaktverbot
- Sorge-/Umgangsrecht
Bei der Antragsstellung ist Ihnen die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht behilflich.
In allen rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens. Die durch die Beauftragung eines Rechtanwaltes/einer Rechtsanwältin entstehenden Kosten können eventuell im Weg der Prozesskostenhilfe durch den Staat übernommen werden. Auch bei der Stellung eines solchen Antrags hilft Ihnen die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht.
Bei weiteren Fällen der häuslichen Gewalt verständigen Sie umgehend Ihre Polizei (110).
Opferberatung
089/2910-4444
Jugendtelefon
089/2910-4461
Internetkriminalität
089/2910-3434
Technische Beratung
089/2910-3430
Mo-Do 09-12 Uhr
Fax 089/2910-4400