In NOTFÄLLEN wählen Sie bitte den Polizeinotruf "110" oder gehen zur nächsten Polizeidienststelle!
- Ist es Gewalt, wenn....?
- Wie kann ich mich/mein Kind vor Gewalt schützen?
- Was tut die Polizei in Fällen von häuslicher Gewalt?
- Wie verhalte ich mich, wenn ich Opfer von Stalking werde?
- Wie und wo kann ich eine Anzeige erstatten?
- Wie läuft ein Strafverfahren ab?
- Welche Rechte habe ich als Opfer?
Mit diesen oder ähnlichen Fragen können Sie sich an den/die Beauftragte/n der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim wenden. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise
- Altötting,
- Bad Tölz-Wolfratshausen,
- Berchtesgadener Land,
- Garmisch-Partenkirchen,
- Miesbach,
- Mühldorf,
- Rosenheim (mit kreisfreier Stadt Rosenheim),
- Traunstein,
- Weilheim-Schongau.
Auf den folgenden Seiten sind grundlegende Informationen zu häuslicher und sexueller Gewalt, Stalking, weitere Ansprechpartner und Hinweise sowie weitere Internetseiten zusammengestellt.
Die Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) unterstützt und hilft Opfern sowie deren Angehörigen nach Erleben von
- Gewalt im sozialen Nahraum, insbesondere häusliche Gewalt (auch nach oder im Zusammenhang mit einer Trennung)
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Stalking
indem sie
- über den Ablauf eines Ermittlungs-/ Strafverfahrens und die Rechte im Strafverfahren aufklärt
- über Beratungsstellen/ Hilfseinrichtungen informiert
- Tipps zur Vorbeugung gibt.
Fachpersonal und Interessierte erhalten ebenso Rat und Hilfe.Die Beratung kann entweder telefonisch oder nach Terminvereinbarung persönlich erfolgen. Als Polizeivollzugsbeamtin ist die BPfK gesetzlich dazu verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Darüber hinaus betreibt sie Öffentlichkeitsarbeit innerhalb und außerhalb der Polizei zum Thema Gewalt gegen Kriminalitätsopfer.
Ziel ist es, die Themen
- aus der „Tabuzone“ zu holen und somit diese weit verbreiteten Gewaltformen aus fachlicher Sicht zur Sprache zu bringen
- einer Verharmlosung dieser Gewalt entgegenzuwirken
- den Opfern oder deren persönlichem Umfeld Hilfestellung zu bieten.
In diesem Zusammenhang
- hält die BPfK Vorträge
- nimmt sie an Diskussionsrunden und Arbeitskreisen teil
- beteiligt sie sich an Medienbeiträgen
Durch die Vermittlerposition der BPfK soll
- das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit von Polizei und Justiz gestärkt
- die Anzeigebereitschaft erhöht
- das Dunkelfeld (Straftaten die nicht angezeigt werden) aufgehellt
- die Täter zur Verantwortung gezogen werden.
Situation der Opfer
Die tägliche Praxis zeigt, dass viele Opfer Angst, Scham, Schuld, Unsicherheit und Verzweiflung empfinden. Eine umfassende Beratung und das Aufzeigen der verschiedenen Hilfsmöglichkeiten kann für Betroffene der erste Schritt zu einem Weg aus dem „Kreislauf der Gewalt“ sein.
Die meisten Bürger unterliegen immer noch dem Irrglauben, dass Frauen, Kinder und Männer vor allem durch fremde, abartige Triebtäter gefährdet sind. Das stimmt jedoch nicht und lässt sich statistisch eindeutig belegen:
Frauen, Kinder und Männer werden meist Opfer von Gewalthandlungen durch ihnen vertraute Personen aus der eigenen Familie, der Verwandtschaft oder dem Bekanntenkreis!!!
Informieren Sie sich über die tatsächlichen Gefährdungssituationen, um sich und ihre Kinder wirksam schützen zu können!
Sachbearbeiter „Häusliche Gewalt“
Für Fälle häuslicher Gewalt gibt es bei jeder Polizeidienststelle einen Sachbearbeiter „Häusliche Gewalt“. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der BPfK oder bei der für Sie zuständigen Polizeiinspektion (falls nicht bekannt, bitte unter „Dienststellensuche“ Ihren Wohnort eingeben).
Bei Fragen zu technischen Sicherungseinrichtungen und allgemeiner Prävention wenden Sie sich bitte an den „Kriminalpolizeilichen Fachberater“
Bei den drei Kriminalpolizeiinspektionen Weilheim, Traunstein und Rosenheim gibt es „Örtliche Ansprechpartnerinnen“, welche die BPfK bei Abwesenheit vertreten: