Die VPI VU ist zuständig für die Sachbearbeitung von Verkehrsunfällen mit schwerverletzten und tödlich verunglückten Personen sowie für die Bearbeitung von Unfallfluchten in der Landeshauptstadt und im gesamten Landkreis München.

Verkehrsunfall, der Unfallgegner flüchtet – was nun?

Wo erstatte ich Anzeige?

Grundsätzlich ist für die Entgegennahme der Anzeige Ihre örtliche Polizeiinspektion (z. B. Polizeiinspektion 44 Moosach oder Polizeiinspektion 13 Schwabing) zuständig. Hat sich der Verkehrsunfall soeben ereignet, wenden Sie sich an die Notrufnummer 110.
 

Wo kann ich die notwendige Spurensicherung vornehmen lassen?

Eine Spurensicherung am beschädigten Fahrzeug ist für die Beweisführung, d. h. die Feststellung der Schadenskorrespondenz, unverzichtbar. Der Tatnachweis und somit die Möglichkeit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche beim Unfallgegner sind in der Regel nur – insbesondere in den Fällen, bei denen keine Unfallzeugen bekannt oder vorhanden sind – aufgrund des Vergleichs der jeweiligen Beschädigungen oder Spuren möglich.

Die Spurensicherung kann bei folgenden Dienststellen durchgeführt werden:

  • Verkehrspolizeiinspektion Verkehrsunfallaufnahme - Hauptstelle
    Tegernseer Landstraße 210
    81549 München
    Tel.: 089/6216-3334 oder 089/6216-3322

    Die Spurensicherung bei der Hauptstelle ist an allen Wochentagen (auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr möglich.
     
  • Verkehrspolizeiinspektion Verkehrsunfallaufnahme - Außenstelle
    Moosacher Straße 77
    80809 München
    Tel.: 089/35750-212

    Die Außenstelle steht von Montag bis Samstag (ausgenommen Feiertage) von 08.00 bis 18.00 Uhr für die Spurensicherung zur Verfügung.

Damit die Spurensicherung aussagekräftig und qualitativ zufriedenstellend durchgeführt werden kann, ist es unabdingbare Voraussetzung, dass sie ausschließlich bei Tageslicht (nicht bei Dämmerung oder gar Dunkelheit!) erfolgt.

Für die Vorführung des Fahrzeugs zur Spurensicherung ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Als Geschädigter können Sie jederzeit (mit den oben genannten Einschränkungen) Ihr Fahrzeug zur Spurensicherung vorführen. Dies sollten Sie möglichst zeitnah veranlassen, um eine Beeinträchtigung des Schadensbilds weitestgehend zu vermeiden. 
 

Wer bearbeitet meine Anzeige weiter?

Selbstverständlich steht Ihnen die Unfallfluchtfahndung für Rückfragen zur Verfügung. Aus Gründen unserer innerbetrieblichen Abläufe bitten wir Sie, frühestens 2 bis 3 Tage nach Anzeigeerstattung anzurufen.

Unter den Telefonnummern 089/6216-3334 und 089/6216-3335 erreichen Sie während der üblichen Bürozeiten (werktags Montag bis Freitag von 07.00 bis 16.00 Uhr) unsere Geschäftsstelle, die Sie zu Ihrem zuständigen Sachbearbeiter verbindet. Mit diesem können Sie alle anstehenden Fragen besprechen. Er nimmt auch Ihre Mitteilung entgegen, wenn Sie Hinweise auf ein tatverdächtiges Fahrzeug oder sonstige wichtigen Informationen weitergeben wollen.