24.08.2021, Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

 

Die Sicherheitswacht in Schwaben Süd/West

Zum 01.01.1995 entschloss sich die Bayerische Staatsregierung den Modellversuch der Sicherheitswacht in Bayern auf die Große Kreisstadt Neu-Ulm auszudehnen. Im Juni desselben Jahres begannen die ersten Sicherheitswachtangehörigen mit der Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben. In der Folgezeit wurden 13 zusätzliche Sicherheitswachten in 17 südschwäbischen Gemeinden installiert. Derzeit engagieren sich 136 Männer und Frauen in den Sicherheitswachten der 17 Kommunen.


 

Aufgaben der Sicherheitswacht

Mit der freiwilligen und ehrenamtlichen Tätigkeit verantwortungsvoller Bürgerinnen und Bürger soll dem Trend zum Wegsehen wirkungsvoll begegnet werden. Durch sichtbare Präsenz, insbesondere an Orten, an denen für die Bevölkerung ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht, wie beispielsweise

- öffentliche Parks und Grünanlagen,
- Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel,
- Umfeld von Gebäuden und Einrichtungen, an denen es immer wieder zu mutwilligen Beschädigungen kommt,

unterstützen die Mitarbeiter der Sicherheitswacht die örtlichen Polizeidienststellen durch ihre Präsenz und stärken hierdurch vor allem das subjektive Sicherheitsgefühl. Darüber hinaus stehen die Angehörigen der Sicherheitswacht dem Bürger auf der Straße als Ansprechpartner bzw. Auskunftsperson zur Verfügung.

Die Sicherheitswacht versteht sich nicht als Hilfspolizei, sondern als Ergänzung der Arbeit der Polizei. Verantwortungsvolle Bürger stellen sich in vorbildlicher Weise der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, an der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mitzuwirken.


 

Befugnisse der Sicherheitswacht

Die Angehörigen der Sicherheitswacht haben neben „Jedermannsrechte“, wie beispielsweise das Festhalterecht bei auf frischer Tat angetroffenen Straftätern, auch zusätzliche Rechte nach dem Sicherheitswachtgesetz. Danach können sie Personen anhalten, sie befragen und die Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung notwendig ist. Auch können sie bei akuter Gefahr Personen des Platzes verweisen.

Durch eine fundierte und praxisnahe Ausbildung und jährlichen Fortbildungen werden die Sicherheitswachtangehörigen in die Lage versetzt, ihren Auftrag sicher und fachkompetent ausüben zu können.


 

Wer kann aktives Mitglied werden

In der Sicherheitswacht sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Verantwortungsbereitschaft und Zivilcourage, egal welcher Nationalität, willkommen.

Für die Sicherheitswacht können sie sich bewerben, wenn sie

- zwischen 18 und 62 Jahr alt sind
- durch Zeugnis eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung nachweisen
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft bewiesen haben und einen guten Ruf besitzen
- bereit sind, für die Aufgabe im Durchschnitt 5 Stunden im Monat zur Verfügung zu stehen

Das Verwendungshöchstalter beträgt grundsätzlich 67 Jahre.

Der persönliche Aufwand wird durch eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 8,00 Euro pro Stunde ausgeglichen.

Nach der erforderlichen Personalauswahl erfolgt eine vierzigstündige Ausbildung durch die Polizei, bevor der eigentliche Einsatz bei einer Polizeiinspektion beginnt.

Im Durchschnitt leisten die ehrenamtlichen Helfer monatlich 10 bis 15 Stunden Dienst.


 

Bewerbung bei der Sicherheitswacht

Wenn auch Sie unsere Sicherheitswacht untersützten möchten, können Sie sich jederzeit hier bewerben. 

 

 

Die Sicherheitswachten beim PP Schwaben Süd/West auf einen Blick

Es besteht für alle o.a. Sicherheitswachten die Möglichkeit sich jederzeit bei den jeweils zuständigen Polizeiinspektionen oder über das Kontaktformular im Internet zu bewerben.

Weitere Informationen erhalten Sie auch über das zentrale Infoangebot der Bay. Polizei unter:

Die Sicherheitswacht der Bayerischen Polizei