03.01.2019, Polizei Bayern

Vergabeverfahren

Ob ein Vergabeverfahren auf nationaler oder europäischer Ebene durchgeführt wird, hängt vom geschätzten Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) ab, da die europäischen Vergabevorschriften erst oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes gelten.

Sowohl das nationale als auch das europäische Vergaberecht hat für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen drei verschiedene Verfahren definiert (= Vergabearten).

Je nachdem, ob es sich um Auftragsvergaben oberhalb oder unterhalb eines bestimmten Auftragswertes (= Schwellenwert) handelt, werden die Vergabeverfahren unterschiedlich bezeichnet.