22.09.2022, Polizeipräsidium München

1485.   Festnahme nach mehreren Sexualdelikten

1486.   Festnahme nach Körperverletzungsdelikt

1487.   Staatsschutzrelevantes Delikt


1485.   Festnahme nach mehreren Sexualdelikten

Am Montag, 26.09.2022, gegen 19:45 Uhr, konnten zivile Taschendiebfahnder aus Belgien und Frankreich einen 23-jährigen Pakistaner ohne Wohnsitz in Deutschland dabei beobachten, wie dieser in einem Festzelt eine 25-Jährige mit Wohnsitz in Bochum sexuell belästigte.

Der 23-jährige Tatverdächtige wurde festgenommen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass er keine gültige Aufenthaltserlaubnis hat. Hier wurde ebenfalls eine entsprechende Anzeige erstellt.

Der Tatverdächtige wurde in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums München gebracht.


1486.   Festnahme nach Körperverletzungsdelikt

Am Montag, 26.09.2022, gegen 20:30 Uhr, tanzte eine 37-jährige Brasilianerin in einem Festzelt auf einem Biertisch zur Musik. Sie wurde mehrmals vom Sicherheitsdienst aufgefordert, dies zu unterlassen, da dies aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist.

Die 37-Jährige kam den Aufforderungen nicht nach. Bei dem Versuch die 37-Jährige von dem Biertisch zu bringen, kam es zu einem Gerangel, in dessen Verlauf die 37-Jährige eine Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes körperlich angriff, diese verletzte und zudem beleidigte.

Die 37-Jährige wurde der Polizei übergeben. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung eingeleitet. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde durch den Ehemann der 37-Jährigen eine Sicherheitsleistung bezahlt und sie wurde im Anschluss entlassen.


1487.   Staatsschutzrelevantes Delikt

Am Dienstag, 27.09.2022, gegen 00:30 Uhr, wurde eine Polizeiwiesngruppe von einer Passantin angesprochen. Sie teilte den Einsatzkräften mit, dass ein 25-Jähriger mit Wohnsitz in München im Bereich der Matthias-Pschorr-Straße den sog. Hitlergruß durchgeführt hatte. Als die Polizeibeamten sich dem 25-Jährigen näherten, äußerte diese eine verbale Grußformel, die einen Kontext zur NS-Zeit hat. Der 25-Jährige wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der 25-Jährige entlassen.