05.03.2025, Polizeipräsidium Unterfranken

AG Altfallermittlungen - Cold Case Maria Köhler

Maria Köhler
© Polizei Unterfranken

Am Mittwoch, 1. August 1984, wurde der KPI Aschaffenburg gegen 13:15 Uhr mitgeteilt, dass eine Schwesternschülerin in ihrem Zimmer im Beschäftigtenwohnheim des Städtischen Krankenhauses, Lamprechtstraße 2, Aschaffenburg, tot aufgefunden wurde. Bei der Verstorbenen handelte es sich um die 19-jährige Maria KÖHLER. Nach den Angaben der Mitteilerin habe die Verstorbene seit Montag, 30. Juli 1984, bei ihrer Krankenhausstation und im Unterricht unentschuldigt gefehlt.

Übersichtsaufnahme Krankenhausgelände

 

Aufgrund der zeitnah durchgeführten Obduktion wurde festgestellt, dass Frau KÖHLER durch einen um den Hals gelegten Schal erdrosselt worden war. Ein Tatverdacht richtete sich schnell gegen den ehemaligen Freund von Frau KÖHLER, den türkischen Staatsangehörigen Nazmi GEZGINCI.

 

Übersichtsaufnahme Krankenhausgelände (2)

Erste Ermittlungen zum Tathergang

Wie sich durch die ersten Zeugenbefragungen ergab, hatte sich Frau KÖHLER in der jüngsten Zeit vor ihrem Tod offensichtlich dem Zeugen und US-Soldaten John A. zugewandt. Daher kam es offenbar zu Streitigkeiten zwischen Frau KÖHLER und ihrem Ex-Freund GEZGINCI. Der Ursprung für die Streitigkeiten mit dem letztendlich tödlichen Ausgang dürfte daher im Bereich der Eifersucht zu suchen sein. Zudem erscheint die Tatsache, dass Maria KÖHLER keine Ehe mit GEZGINCI eingehen wollte, eine wichtige Motivation für Herrn GEZGINCI gewesen zu sein, diese zu töten. Durch das nicht mehr vorhandene Interesse an einer Ehe war Frau KÖHLER aus Sicht von Herrn GEZGINCI dafür verantwortlich, dass er die Bundesrepublik Deutschland wegen eines fehlenden Visums verlassen musste. Somit wurde ihm seine komplette persönliche, wie auch berufliche Perspektive genommen.

 

Tatverdacht gegen Nazmi GEZGINCI - Haftbefehl erlassen

Nachdem sich durch die kriminalpolizeiliche Einvernahme von mehreren Zeugen der Tatverdacht gegen Herrn GEZGINCI weiter erhärtete, wurde nach dem Erlass eines Haftbefehls durch das AG Aschaffenburg Kontakt mit nationalen und internationalen Ermittlungsstellen aufgenommen. Trotz aller kriminalpolizeilichen Bemühungen gelang es jedoch bis heute nicht, den Beschuldigten Nazmi GEZGINCI festzunehmen.

Der Tatverdacht gegen Nazmi GEZGINCI wird ferner durch sein Verhalten verstärkt, als er die Bundesrepublik Deutschland am 31. Juli 1984 fluchtartig verließ. Am Morgen dieses Tages kaufte sich der Beschuldigte beim Reisebüro Savuk in der Abflughalle B des Flughafens Frankfurt, Schalter 347, ein Flugticket der „Turkish Airlines“ von Frankfurt nach Istanbul. Hierfür entrichtete Herr GEZGINCI 420 DM in bar. Bei dem Ticket handelt es sich um ein sogenanntes One-Way-Ticket. Laut den durchgeführten Ermittlungen setzte sich Herr GEZGINCI um 12:35 Uhr mit dem Flug TK898 nach Istanbul ab. Die dortige Landung erfolgte um 17:00 Uhr türkischer Ortszeit. Seitdem verliert sich seine Spur.

 

Kriminalpolizei Aschaffenburg rollt Fall neu aus

Flur 5.Stock Krankenhaus

Im Rahmen der neu aufgenommenen Ermittlungen wurde bekannt, dass Nazmi GEZGINCI mit Ministerratsbeschluss Nr. 2004/7740 vom 10. August 2004 die türkische Staatsbürgerschaft verloren hat. Ein Antrag zur Wiederaufnahme in die türkische Staatsbürgerschaft lag damals nicht vor. Zudem wurde von den türkischen Behörden auch keine Aufenthaltsgenehmigung für Herrn GEZGINCI ausgestellt.

Aufgrund der Tatsache, dass Herr GEZGINCI mit seinen bis dato rechtmäßigen Personalien europaweit per Haftbefehl gesucht wird und aufgrund der vorgenannten Informationen aus der Türkei davon auszugehen ist, dass er sich nicht mehr in der Türkei aufhalten kann, scheint es durchaus möglich, dass sich Herr GEZGINCI mittlerweile mit neuen Personalien beziehungsweise einer anderen Staatsbürgerschaft außerhalb der Türkei aufhält.

Der KPI Aschaffenburg liegen sowohl die Fingerabdrücke, wie auch die DNA von Hr. GEZGINCI vor, weswegen eine schnelle Identifizierung per Fast-ID möglich ist. Für Hinweise, die zur Ergreifung des Beschuldigten führen, ist eine Belohnung i. H. v. 10.000 Euro ausgesetzt.


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