WALDBRUNN, LKR. WÜRZBRG. „Sie haben gewonnen!“ Wer freut sich nicht, das zu hören. Wer aber eine solche Nachricht per Telefon, E-Mail oder Post bekommt, sollte vorsichtig sein. Denn dabei kann es sich um eine Betrugsmasche mit Gewinnversprechen handeln. So sind beispielsweise allein in Unterfranken im letzten Jahr 113 solcher Betrugsdelikte angezeigt worden. In Einzelfällen sind Schadenssummen im fünfstelligen Eurobereich entstanden.
Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel „Gebühren“ zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.
Waldbrunner überweist rund 30.000 Euro für einen angeblichen Lottogewinn
Anfang August erhielt ein Waldbrunner einen Anruf auf seinem Handy und bekam die eigentlich erfreuliche Nachricht, dass er 177.000 Euro im Lotto gewonnen hat. Damit er den angeblichen Gewinn ausgehändigt bekommen kann, müsse er jedoch im Vorfeld Steuern und Gebühren bezahlen. In den nächsten Wochen erreichten den Mann täglich mehrere Anrufe, in denen ihn die Betrüger aufforderten, die fälligen Beträge zu bezahlen. Um den Druck weiter aufzubauen, meldete sich zusätzlich noch ein angeblicher Staatsanwalt, der bei Nichtbezahlung mit einem Haftbefehl drohte.
Derart unter Druck gesetzt, leistete das Opfer über verschiedene Wege mehrere Zahlungen in Höhe von insgesamt mehr als 30.000 Euro. Am Dienstag kamen bei dem Mann dann doch Zweifel auf und er entschied sich für eine Anzeige bei der Kriminalpolizei Würzburg.
Was Sie tun können, wenn Sie angeblich gewonnen haben
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
- Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
- Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.