München – Dieses Jahr sind Raketen, Böller und Co. wieder vom 29.12. bis zum 31.12. im Handel erhältlich und das sogenannte „Böllerverbot“ besteht nur an bestimmten Plätzen. Doch welche Gegenstände dürfen legal gezündet werden und welche sind trotz alledem aufgrund ihrer Gefährlichkeit illegal?
Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 ist oftmals auf Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich, in Deutschland jedoch nicht erlaubt. Selbst eine vorhandene CE-Zertifizierung für ein Kategorie 3 Feuerwerk auf ausländischen pyrotechnischen Gegenständen schützt nicht vor Strafe. Feuerwerk der Kategorie 3 ist zwar in vielen europäischen Ländern für Personen über 21 Jahren frei verkäuflich, nicht jedoch in Deutschland.
Die unbekannte Komponente bei Feuerwerk aus dem Ausland oder aus dem Internet ist die in der Regel unklare Zusammensetzung dieser verbotenen pyrotechnischen Erzeugnisse, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann. Sie entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards. So besteht unter anderem die Gefahr von Fehlzündungen der unkontrollierten Ware. Außerdem haben sie aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung eine wesentlich höhere Wirkung als hiesige Feuerwerkskörper. Der Umgang mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Bußgelder bis zu 50.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen sind hier möglich. Daher sollte man beim Kauf unbedingt auf die CE-Zertifizierung mit entsprechender Einstufung achten. Diese muss auf allen pyrotechnischen Produkten in deutscher Sprache aufgedruckt sein.
Für den richtigen Umgang mit Pyrotechnik rät Ihnen das Bayerische Landeskriminalamt:
- Erwerben und verwenden Sie nur geprüfte und zugelasseneFeuerwerkskörper
- Versuchen Sie niemals Feuerwerk selbst herzustellen
- Halten Sie sich an die Gebrauchsanweisungen
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien
- Feuern Sie Raketen nur aus senkrechten und sicher stehenden Behältern, z. B. leeren Flaschen im Getränkekasten, ab
- Heben Sie niemals nicht gezündete Feuerwerkskörper (sog. „Blindgänger) auf oder entzünden Sie diese erneut
- Entzünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand
- Verkürzen Sie keine Zündschnüre und bündeln Sie keine Feuerwerkskörper
Ein aktueller Fall der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Erding zeigt, dass auch in diesem Jahr wieder illegale Pyrotechnik im Ausland bestellt und illegal eingeführt wird. In Zusammenhang mit Ermittlungen der niederländischen Behörden wurde bekannt, dass über ein Versandunternehmen mehr als 150 Pakete illegales Feuerwerk aus Polen und Italien für den nicht privaten Bereich europaweit versandt wurden. Als Empfänger in Bayern konnte ein 19-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Landkreis Erding identifiziert werden. Die KPI Erding durchsuchte daraufhin die Wohnung des Beschuldigten.
Bei der Durchsuchung konnte ein sogenanntes „Großfeuerwerk“ der Kategorie 4 aufgefunden werden, welches ausschließlich gewerblichen Zwecken dient und ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis nicht bezogen werden darf. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen.
Die Staatsanwaltschaft München II leitete gegen den 19-Jährigen ein Strafverfahren wegen des illegalen Umgangs sowie der strafbaren Einfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen ein.
München, 27.12.2024