Mindestanforderung in Sachverständigengutachten bei Erteilung eines Negativzeugnisses
Folgende Mindestanforderungen bei Erteilung eines Negativzeugnisses müssen im Sachverständigengutachten enthalten sein:
Formelle Mindestanforderungen
- Datum der Erstellung des Gutachtens.
- Datum der Untersuchung, Dauer der Untersuchung, Ort(e) der Untersuchung.
- Name und Anschrift des Besitzers und Halters sowei Bezeichnung der Personen, die vom Halter mit der Betreuung des Hundes beauftragt sind.
- Beschreibung des Hundes (Rasse, Geburtsdatum, Geschlecht, ggf. Abstammung, Name des Hundes, Farbe, Abzeichen).
- Sofern vorhanden Identitätssicherung (Tätowierung/Chip).
- Ort(e), an dem/denen der Hund überwiegend gehalten wird (Halteranwesen).
- Ergebnis der Überprüfung: "Das Tier wird als ein/kein Hund mit gefährlicher Aggressivität und Gefährlichkeit beurteilt".
Inhaltliche Mindestanforderungen
- Ereignisse, die die Verhaltensentwicklung des Hundes seit Eintritt der Geschlechtsreife beeinflusst haben (u.a. Ausbildungsstand, abgelegte Prüfungen, Auffälligkeiten, Sicherheitsstörungen), soweit ermittelbar und von Einfluss auf Wesen und Charakter des Tieres.
- Den Verwendungszweck des Hundes und dafür vom Halter geförderte und angestrebte Eigenschaft des Tieres.
- Beschaffenheit des Halteranwesens (Einzäunung, freie oder Zwingerhaltung) und sonstige für die Entwicklung der Wesensart relevante Haltungsumstände.
- Das Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen im Halteranwesen.
- Das Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen außerhalb des Halteranwesens (z.B. Kinder, Radfahrer und Jogger) und im Straßenverkehr angeleint (und/oder freilaufen) in bekannter und unbekannter Umgebung.
- Die Reaktion des Hundes auf Kommandos (Sitz, Platz, Fuß etc.) angeleint und/oder freilaufend.
- Die Leinenführigkeit.
- Das Verhalten des Hundes gegenüber anderen Hunden und Tieren (z.B. Katzen, Tauben, Kaninchen etc.) angeleint (und/oder freilaufend).
- Das Verhalten des Hundes bei ihm unbekannten optischen und akustischen Reizen.
- Das Verhalten des Hundes gegenüber dem Halter und den sonstigen Betreuungspersonen in verschiedenen Situationen.
- Empfehlungen für das weitere Halten und Führen des Hundes.
Diese stellen für die Behörden eine wertvolle Hilfe dar bei ihrer Entscheidung, ob und ggf. welche Einzelanordnungen im konkreten Fall auszusprechen sind (etwa Haltung in einem ausbruchsicheren Grundstück bzw. Zwinger; Leinenzwang in bewohnten Bereichen, kein unbeaufsichtigter Aufenthalt im Halteranwesen etc.)
Ausnahmen von den Mindestanforderungen
In begründeten Einzelfällen kann von den vorstehenden (Mindest-)Anforderungen abgewichen werden. Abweichungen sind beispielsweise möglich bei der Vorgabe, den Hund im Halteranwesen zu überprüfen, wenn nach Aussage des Sachverständigen eine abschließende Bewertung des Territorialverhaltens des Hundes auch anderweitig durchgeführt werden konnte.
Insoweit gilt Folgendes:
- Bei Hunden, die ausschließlich oder überwiegend im Halteranwesen gehalten werden und nicht bzw. nur ausnahmsweise ausgeführt werden, ist stets eine Überprüfung im Halteranwesen erforderlich.
- Bei Hunden, die regelmäßig ausgeführt und an andere Orte mitgenommen werden, ist die Beurteilung unter verschiedenen Reizlagen und Situationen des täglichen Lebens ausreichend (z. B. Verhalten im Verkehr; Begegnung mit Radfahrern, Joggern, Kindern, älteren oder gehbehinderten Menschen, anderen Hunden). In diesem Fall muss im Gutachten eine nachvollziehbare Bewertung des Territorialverhaltens des Hundes im heimischen Bereich enthalten sein.
- Die gleichzeitige Überprüfung von mehr als zwei Hunden erfüllt die Anforderungen an eine sorgfältige Begutachtung nicht. Ebenfalls ungeeignet ist die ausschließliche Überprüfung auf Hundesportplätzen.