Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde mit Negativzeugnis
Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs:
- Ein Negativzeugnis nach § 1 Abs. 2 KampfhundeV kann mit Einzelanordnungen wie Anlein- oder Maulkorbzwang auch dann verbunden werden, wenn der Hund noch nicht negativ aufgefallen ist.'
- Eine vom Hund ausgehende konkrete Gefahr liegt beispielsweise auch dann vor, wenn ein ohne Maulkorb frei herumlaufender Bullterrier Angst bei Passanten hervorruft.
(Urteil vom 18.02.2004, Az. 24 B 03.645)