Die 61. Münchner Sicherheitskonferenz

Im Zeitraum zwischen Freitag, 14.02.2025 und Sonntag, 16.02.2025 findet im Hotel "Bayerischer Hof" (Anschrift: Promenadeplatz 2-6, 80333 München) sowie im Hotel "Rosewood Munich" (Kardinal-Faulhaber-Str. 1, 80333 München) die 61. Münchner Sicherheitskonferenz statt.
Hierzu wurden sowohl aus Sicherheitsgründen als auch zur störungsfreien Durchführung angemeldeter Versammlungen notwendige Halteverbotszonen eingerichtet. Der Münchner Polizei ist es dabei ein sehr wichtiges Anliegen, die Münchner Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld auf diesen Umstand hinzuweisen. Wir empfehlen allen Fahrzeugbesitzern dringend, zeitnah zu prüfen, ob ihr Fahrzeug in einer Haltverbotszone geparkt ist. Ab Mittwoch, 12.02.2025, wird damit begonnen werden, diese Bereiche entsprechend der Anordnung frei zu räumen. Abschleppungen widerrechtlich
geparkter Fahrzeuge sind dazu unerlässlich.
Im Rahmen der erforderlichen Verkehrsmaßnahmen wird es weiterhin im gesamten Innenstadtbereich von München erhebliche Verkehrsbehinderungen geben. Betroffen sind davon auch teilweise Straßenbahnen und Busse. Ursächlich sind dabei vor allem temporäre Straßensperren
Die Besucher der Münchner Innenstadt, vor allem diejenigen, die den Samstag zu einem Einkaufsbummel in der Fußgängerzone nutzen wollen, werden gebeten, nicht mit dem Kraftfahrzeug in die Innenstadt zu fahren, sondern die von den Verkehrssperren nicht betroffenen öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.
Pressekonferenz zum Polizeieinsatz der 61. Münchner Sicherheitskonferenz
Am Mittwoch, 12.02.2025, stellte Polizeivizepräsident Christian Huber als Einsatzleiter im Rahmen einer Pressekonferenz den polizeilichen Einsatz der Öffentlichkeit vor. Näheres hierzu können Sie der Sonderbeilage zur Medieninformation entnehmen.
Sicherheitsbereich (rund um das Hotel „Bayerischer Hof“)
Rund um das Hotel „Bayerischer Hof“ wurde von der Landeshauptstadt München im Zeitraum von Freitag, 14.02.2025, 05.00 Uhr bis Sonntag, 16.02.2025, 15.00 Uhr, eine Allgemeinverfügung (VÖ: 10.02.2025) erlassen, die einen speziellen Sicherheitsbereich an der dortigen Örtlichkeit ausweist. Dieser Bereich kann in der Folge nur mit einer speziellen Akkreditierung bzw. in Teilbereichen auch mit einem berechtigten Interesse betreten werden.

Flugverbotszone (ca. 5,5 km Radius rund um das Sendlinger Tor)
Von Freitag, 13.02.25 6 Uhr bis Sonntag, 16.02.25 18 Uhr gilt über der Münchner Innenstadt eine Flugverkehrsbeschränkung von ca. 5,5 km rund um das Sendlinger Tor. Diese gilt auch für privat oder professionell genutzten Drohnen, z.B. im Rahmen der medialen Berichterstattung.

Presseberichte
- Größe: 0.35 MB